Über einen Antrag auf Erweiterung des Steinbruchs Löher in Trichtingen musste der Epfendorfer Gemeinderat entscheiden.
Uwe Gfrörer, Geschäftsführer von „E. Gfrörer & Sohn Schotterwerk GmbH & Co KG“, und Ingenieur Axel Dörr erläuterten dem Gremium die geplanten Maßnahmen.
Die Firma Gfrörer betreibt den Abbaustandort südlich von Trichtingen zur Gewinnung von Gips und Anhydrit. Das letzte Erweiterungsvorhaben für den südlich gelegenen Steinbruch Löher wurde im Jahr 2020 durchgeführt und genehmigt.
Nun hat die Firma Gfrörer dort eine weitere Fläche, die ein reiches Gipsvorkommen verspricht, erworben. Das neue Gebiet weise eine Größe von rund 4,9 Hektar auf, erklärte Uwe Gfrörer. Die jetzt zusätzlich zur Gipsgewinnung beantragte Fläche würde in das Gesamtkonzept des Steinbruchs integriert und schließe direkt an die vorhandene Genehmigungsfläche an.
Die Abbaurate bleibe mit 100 000 Tonnen Wertgesteinsabbau (Gips und Anhydrit) ebenso unverändert wie die Immissionswerte, ergänzte der Geschäftsführer.
Auf die Frage aus dem Rat, wo denn das Material für die Rekultivierung herkomme, entgegnete Gfrörer, dass dies kein Problem darstelle. Es stehe dafür genügend geeigneten Aushub zur Verfügung. Das Gremium stimmte dem Antrag auf Erweiterung einstimmig zu.
Haushaltsplan schließt mit Minus ab
In derselben Sitzung stand auch die Verabschiedung des Haushaltsplans 2026 der Gemeinde auf der Tagesordnung. Diese erfolgte einstimmig.
Der Entwurf inklusive des Stellenplans und der Finanzplanung 2025 bis 2029 waren bereits in der Sitzung des 9. Dezember beraten worden. Die Änderungen, die sich damals aus den Diskussionen ergeben hatten, waren von Gemeindekämmerin Verena Ordowski zwischenzeitlich eingepflegt worden, so dass der Ergebnishaushalt jetzt mit einem gerundeten Ergebnis von minus 827 000 Euro abschließt.
Ordentlichen Erträgen in Höhe von rund 9,4 Millionen Euro stehen Aufwendungen von rund 10,2 Millionen Euro entgegen. Der Finanzhaushalt 2026 weist ein Ergebnis von gerundet minus 2,8 Millionen Euro auf.
Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf rund 7,5 Millionen festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde in der Satzung auf eine Million festgesetzt.