Ein Wahlplakat der FDP in Grünmettstetten – die Liberalen hätten es allerdings noch gar nicht aufhängen dürfen. Foto: privat

Streitpunkt Wahlplakate: 2021 sprach die FDP in Horb selbst noch von einem „Foulspiel“, als sich andere Parteien nicht an die Regeln hielten. Nun haben die Liberalen selbst die „gelbe Karte“ bekommen, weil sie zu früh losgelegt haben. Das ist passiert.

Wahlplakate sind gerne ein Streitthema. Mal sind es zu viele, mal sind sie zu groß, mal kleben oder hängen sie an Orten, an denen sie nicht hängen dürfen. Mal werden sie beschmiert oder zerstört.

 

2021 beklagten sich FDP und AfD im Landtagswahlkampf über zu viele und zu große Plakate von CDU und SPD. Der FDP-Landtagsabgeordnete Timm Kern sprach von einem „schweren Foulspiel“. Damals sagte er: „Es ist ein Gebot der Fairness, sich an die Regeln der Stadt Horb zu halten.“

Grüne melden die Plakate

Doch jetzt ist die FDP in Horb selbst im Fokus der Kritik. Ein Mitglied des Wahlkampf-Teams von Bündnis 90/Die Grünen informierte die Stadt, dass die Liberalen zu früh Wahlplakate aufgehängt habe. Im Schreiben heißt es: „Wir gehen davon aus, dass diese Vorgaben für alle Parteien und Bewerber im Bundestagswahlkampf gelten und dass die FDP gegen die Vorgaben verstoßen hat. Zumindest befinden sich Plakate mit Wahlwerbung der FDP an Laternenpfosten in den Teilorten Altheim, Grünmettstetten, Bittelbronn und Dettlingen.“

Aufforderung an die Stadt und die FDP

Das Grünen-Mitglied forderte deshalb von der Stadtverwaltung, die Situation zu prüfen und den Kreisverband der FDP zum unverzüglichen Entfernen der Plakate im gesamten Gebiet der Stadt Horb aufzufordern.

Stadt reagiert und fordert die FDP auf

Was sagt die Stadtverwaltung dazu? „In Horb dürfen Wahlplakate ab dem 23. Januar aufgehängt werden. Die Kommune entscheidet über den Zeitraum. Dieser wird in der Plakatiererlaubnis auch so mitgeteilt“, heißt es in der Info an die Stadt.

Auch für die Menge gibt es klare Vorgaben

Pro Stadtteil seien fünf Werbetafeln erlaubt. In der Kernstadt können zehn Plakate angebracht werden. „Die Lichtmasten in den jeweiligen Straßenzügen, an denen die Anbringung erlaubt ist, sind durch gelbe Bänder mit aufgebrachter Kennziffer markiert.“

Die Stadt handelt: „Die FDP wurde aufgefordert, ihre Plakate abzuhängen und bezüglich der kleinen Plakate einen Antrag auf Plakatierung zu stellen. Sofern das nicht erfolgt, werden weitere Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.“

Timm Kern entschuldigt sich

Und was sagt Timm Kern, der auch Kreisvorsitzender der FDP ist, dazu? Seine Antwort an unsere Redaktion lautet: „Leider kam es bei unserem ehrenamtlichen Team zu einem Missverständnis darüber, ab welchem Zeitpunkt das Aufhängen von Wahlplakaten in Horb erlaubt ist. Als Kreisvorsitzender entschuldige ich mich für dieses Versehen. Wir haben die Plakate noch am selben Tag, an dem wir durch die Stadt Horb auf den Fehler hingewiesen wurden, wieder abgehängt. Denn ein fairer Wahlkampf, in dem es um die besten Lösungen für Deutschland geht, ist uns sehr wichtig.“