Cannabis-Besitzer müssen voraussichtlich weniger Strafverfolgung fürchten. Foto: dpa/Matt Masin

Die so genannte „geringe Menge“, bei der Strafverfolger gegen Besitzer von Cannabisprodukten nicht einschreiten sollen, wird deutlich nach oben gesetzt. Die Grünen hatten das vor der Wahl gefordert.

Stuttgart - Der Passus im Koalitionsvertrag ist kurz, er hat nicht einmal eine eigene Zwischenüberschrift und steht versteckt auf Seite 103: „Auf Landesebene werden wir Höchstgrenzen der geringen Menge bei Cannabis (...) wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz festlegen.“