Dass Weiterbildung die Wirtschaft voranbringt, bezweifelt niemand - aber ist dazu bezahlter Urlaub nötig? Foto: Fotolia

Obwohl die meisten Länder schon seit langem bezahlten Weiterbildungsurlaub garantieren, laufen die Arbeitgeber hierzulande Sturm gegen ein ähnliches Vorhaben. Wirtschaftsminister Nils Schmid beschwichtigt.

Stuttgart - Trotz eindringlicher Warnungen von Unternehmern will die Landesregierung an ihrem Plan festhalten und Arbeitnehmern für fünf Tage im Jahr eine bezahlte Freistellung für Weiterbildungsveranstaltungen garantieren. „Die Vorbereitungen in meinen Haus dazu laufen“, sagte Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid.

Die Details seien allerdings noch nicht mit den Gewerkschaften und Unternehmen besprochen, so der SPD-Politiker, der das Thema am Montag erstmals mit Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt diskutieren wollte. Mit einem ersten Entwurf eines Weiterbildungsgesetzes rechnen Fachleute frühestens im November.

So muss zum Beispiel geklärt werden, ob die bezahlte Bildungsfreistellung nur für Veranstaltungen gilt, die für den Beruf genutzt werden können, oder ob auch Sprachen oder Gesundheitsthemen darunter fallen. Auch die Frage, ob Auszubildende in den Genuss der Freistellung kommen, ist noch unbeantwortet. In der grün-roten Koalitionsvereinbarung ist lediglich festgeschrieben, dass der Südwesten eine „bezahlte Bildungsfreistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr einführen“ wolle. So, wie dies die meisten anderen Länder bereits getan haben.

Auf einer Veranstaltung mit Arbeitgeberchef Hundt zum Thema Fachkräftemangel versprach Schmid am Montag ein „wirtschaftsfreundliches“ Freistellungsgesetz. Die gesetzliche Garantie werde ja nur selten in Anspruch genommen, denn die Unternehmen investierten selbst eine Menge in Weiterbildung, sagte der Wirtschafts- und Finanzminister vor Journalisten: „Es geht allenfalls um eine Ergänzung.“ Deshalb rechnet Schmid nur mit geringen Kosten.

Bedenken der Arbeitgeber nicht ausgeräumt

In der Tat nehmen in den anderen Ländern nur wenige Arbeitnehmer ihren gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung wahr. So ergab eine Auswertung in Schleswig-Holstein, dass im Jahr 2011 zwar insgesamt 77.415 Personen an gesetzlich anerkannten Veranstaltungen teilnahmen. Freistellen ließen sich aber lediglich 6993 Personen – das sind 0,78 Prozent aller Anspruchsberechtigten. „Die Erfahrungen sind nicht so, dass man Angst haben müsste“, war denn auch Schmids Fazit.

Die Bedenken der Arbeitgeber hat er damit aber nicht ausgeräumt. Hundt sprach vielmehr von der Gefahr, dass die Arbeitskosten um mehr als zwei Prozent steigen. Bereits im vergangenen Jahr hat er in einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vor einem solchen Gesetz gewarnt. Dies werde die Bereitschaft der Unternehmen, freiwillig in Weiterbildungsangebote zu investieren, nicht gerade erhöhen.

Es sei besser, die Weiterbildung zielgerichtet an den beruflichen Bedürfnissen von Arbeitnehmern auszurichten, anstatt ihnen das Recht zur Teilnahme an allgemeinen Veranstaltungen zu geben.

Hundt will sogar die mit dem Land geschlossenen Bündnisse auf den Prüfstand stellen, wenn sich das Land nicht von seinem Plan abbringen lässt – so etwa das „Bündnis für Lebenslanges Lernen“, das Anfang 2011 von der Landesregierung, von Verbänden, Kammern, Weiterbildungseinrichtungen, und Unternehmen unterzeichnet worden war. Auf einer Veranstaltung zum Thema Fachkräftemangel wies Hundt am Montag erneut auf das Engagement der Wirtschaft hin.

Hundt hält Gesetz für ineffizient, teuer und überflüssig

Er bezieht sich damit vor allem auf eine Erhebung, die das Institut der Deutschen Wirtschaft im vergangenen Jahr bei mehr als 2200 Firmen gemacht hat. Danach haben im Jahr 2010 etwas mehr als 83 Prozent der Unternehmen Weiterbildung angeboten. Insgesamt investierten sie 28,6 Milliarden Euro, das entspricht je Mitarbeiter Investitionen in Höhe von 1035 Euro jährlich.

Diese Ergebnisse zeigten, dass ein Gesetz über Bildungsfreistellung in Baden-Württemberg nicht notwendig sei, folgerte Hundt daraus. Ein solches Gesetz sei vielmehr ineffizient, teuer und überflüssig. Allein das verarbeitende Gewerbe kalkuliere mit 1,3 Milliarden Euro zusätzlich. Wenn die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst diese Möglichkeit nutzten, werde sich das Land außerdem noch weiter verschulden und die Haushaltssanierung auf die lange Bank schieben.

Dagegen tritt der DGB seit langem für ein Bildungsfreistellungsgesetz auch in Baden-Württemberg ein.