Narrengericht: Urteil: keine Hausaufgaben mehr bis Ende der Woche / Auch Schülerinnen dürfen am Spiel teilnehmen
Grosselfingen - Zu einer Gerichtsverhandlung im Sinne des "Ehrsamen Narrengerichts zu Groselfingen" kam es jüngst in der örtlichen Grundschule. Gerichtet wurde von Kindern in den entsprechenden Rollen innerhalb des historischen Spieles über Missetäterinnen, nämlich die Lehrerinnen der Schule.
Sie freue sich, dass der Narrenvogt Manfred Ostertag sich die Zeit genommen habe, um den Kindern das Spiel um den Raub des Sommervogels näher zu bringen, meinte Rektorin Kristina Staiger in ihrer Begrüßung. Den Einstieg in das historische Spielgeschehen war ein Film, der einen Überblick über das farbenprächtige Spiel bot.
Anschließend erklärte Ostertag in die Herkunft des Spieles, in groben Zügen den Ablauf und die Bedeutung einiger der wesentlichen Bestandteile. Der von ihm gemachte Vorschlag an die Kinder, "wie wär’s, wenn wir jetzt und hier eine eigene Gerichtsverhandlung durchführten?", löste Begeisterung aus.
Geldstrafe: 500 Gulden
Schnell wurden die Akteure, an denen kein Mangel war, ausgesucht und schlüpften in die ihnen zugedachten Rollen. Und als es galt die Mitglieder des Lehrerkollegiums zu verhaften, war dem Jubel seitens der sich im Foyer der Schule befindenden Kinder Tür und Tor geöffnet.
Die Husaren also schritten zur Tat. Die Magistrate verlasen die Anklageschriften, aus denen hervorging, dass hier keine Unschuldslämmer vor Gericht standen. Eine der Pädagoginnen soll sogar einmal versucht haben einen Hans-Wurst zu küssen. Aber es gab noch ganz andere Verfehlungen, wie versuchter Raub des Sommervogels, beabsichtigte Plünderung eines Weinkellers, Kartoffel- und Goldmünzenklau, sowie Geldfälschung. Die Damen und Herren Pädagogen schienen doch über eine ordentliche kriminelle Energie zu verfügen.
Entsprechend fielen die beantragten Strafen aus: Todesstrafe! Lediglich die "Küsserin" kam mit einer Geldstrafe davon. Kraft seines Amtes konnte der Narrenvogt jedoch Gnade vor Recht ergehen lassen und die Leibesstrafen in Geldstrafen – 500 Gulden – umwandeln. Die zweite Strafe löste bei den Kindern riesigen Jubel aus, wurde doch das Kollegium dazu verdonnert, für den Rest der Woche keine Hausaufgaben zu geben. Ein wahrlich weises Urteil am Ende einer nach den originalen Texten gesprochenen Gerichtsverhandlung.
Übrigens ein Novum in der Geschichte der "Bruderschaft des Ehrsamen Narrengerichts zu Grosselfingen" war die Teilnahme von weiblichen Personen am Spiel. In der echten Aufführung undenkbar, ist diese eine Ausnahme in der Schule sicherlich aus pädagogischen Gründen vertretbar.