Gemeinderat: Gremium akzeptiert den Vorschlag zu neuer Gebührenordnung

Grosselfingen (kla). Die Kindergartengebühren in Grosselfingen werden zwar nicht sinken, aber es gibt mehr Betreuung fürs Geld und die Gebührenordnung wird vereinfacht. Das hat am Dienstag der Grosselfinger Gemeinderat beschlossen.

Einige Zahlen voraus: 240 000 Euro jährlich zahlt die Gemeinde aus Steuermitteln für den Kindergartenbetrieb, das sind etwa 3000 Euro pro Kind. Andererseits: Die Gebühren zahlen alleine die Eltern von Kleinkindern. Die Kindererziehungsleistung kommt aber allen Einwohnern zugute. Ein Spannungsfeld, über das eine Gemeinderatsdelegation mit Elternvertretern und Kindergartenträger sprach und nach Lösungen suchte. Hier einige der Ergebnisse:

  Betreuungszeit: Die Verbände empfehlen eine monatliche Betreuungszeit für Regelgruppen von 120 Stunden, in Grosselfingen sind es schon 122. Dazu kann über ein Gebühren-Bausteinsystem täglich noch eine Stunde Betreuungszeit hinzugebucht werden. Nun soll die Nachmittags-Regelbetreuung um eine halbe Stunde ausgeweitet werden. Dafür wird keine Zusatzgebühr erhoben. Der Nachmittagskindergarten würde dann um 13.30 Uhr statt um 14 Uhr beginnen. Der Kindergarten endet um 16 Uhr. Hier eine halbe Stunde dranzuhängen würde hohe Kosten mit sich bringen, da dann zusätzliche Stellen geschaffen werden müssten. Gemeinderat Rudi Senner bat aber darum, bei Eltern nachzufragen, ob die Öffnung bis 16.30 Uhr stark gewünscht wird. Falls das so sei, müsse das besprochen werden.

  Bausteine: Das aktuelle Bausteinmodell erfordert es, dass die Erzieherinngen tägliche Anwesenheitslisten führen. Künftig wird nicht mehr auf täglicher sondern auf monatlicher Basis pauschal abgerechnet. Ein Baustein betrifft die Zeit von 7.15 bis 7.45 Uhr, einer die Zeit von 12.15 bis 12.45 Uhr. Ein Baustein kostet monatlich 20 Euro, zwei Bausteine 40 Euro. Die Umbuchung von Bausteinen ist nur noch an drei Terminen im Jahr möglich.

  VÖ-Gruppen: Wer verlängerte Öffnungszeit bucht, wird einen Zuschlag von 25 Prozent auf den Regelbeitrag bezahlen.

 Altersgemischte Gruppen: Kinder unter drei Jahren verursachen im Kindergarten durch die intensivere Betreuung einen doppelten Betreuungsaufwand. Vorgeschlagen wird aber, den Beitrag nicht in doppelter Höhe zu erheben sondern im Bereich um 75 Prozent.

  Ganztagsbetreuung: Für die Ganztagsbetreuung wird ein pauschaler Zuschlag in gleicher Höhe für U3 und Ü3 erhoben, da die Grundgebühr bereits unterschiedlich ist. Bei Inanspruchnahme eines ganzen Tags pro Woche sollen 20 Euro Aufschlag erhoben werden, bei zwei Tagen 40 Euro.