Bei der Gemeinderatssitzung vom Mittwochabend in der Turnhalle ist es auch um das innerörtliche Sanierungsgebiet gegangen. Verabschiedet hat das Gremium die Satzung dafür. Diese legt unter anderem die Grenzen des Sanierungsgebiets fest.Foto: Kauffmann Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Wie hoch wird die Förderung für die Bau-Willigen ausfallen? / Befürchtung: Kosten könnten zu hoch werden

Grosselfingen (aka). In der Sitzung des Grosselfinger Gemeinderats sind auch Neubaugebiete und das Sanierungsprogramm beraten worden.

  Sanierungsgebiet Der Ortskern Grosselfingens soll erneuert werden. Dazu hat sich die Gemeinde um die Aufnahme in ein Sanierungsprogramm des Landes bemüht und wurde Ende März 2019 aufgenommen. In der Praxis läuft dieses Programm so ab, dass private Eigentümer und die Gemeinde Zuschüsse für Sanierungen erhalten. Diese Zuschüsse kommen vom Land und für private Eigentümer zusätzlich von der Gemeinde. Letztere soll – so ist es in der Sitzungsvorlage angedacht – maximal 50 000 Euro pro Haushaltsjahr an private Eigentümer zahlen. Diese Zuschüsse decken aber nur einen Teil der jeweiligen Sanierungskosten. Den Rest müssen die Eigentümer, also auch die Gemeinde, selbst aufbringen. Der Gemeinderat sollte am Mittwochabend nun beschließen, in welchem Umfang die Baumaßnahmen gefördert werden. In der Sitzungsvorlage ist von einem Zuschuss in Höhe von maximal 40 000 Euro. Alle Sanierungen, die weniger als 20 000 Euro kosten, sollten nicht gefördert werden. In der Sitzungsvorlage ist in diesem Zusammenhang von "Bagatellgrenze" die Rede. Die Entscheidung darüber hat der Gemeinderat vertagt.

Dieser Entscheidung ist eine längere Diskussion vorausgegangen. Elmar Kleinmann sagte, dass Grosselfingen in den kommenden Jahren sehr viel Geld investieren wird und nannte den Kindergarten- und den Bauhof-Neubau. Sein Argument zielte darauf ab, dass aufgrund der Coronakrise auch der Haushalt plötzlich auf einem brüchigen Fundament steht, weil bisher niemand vorhersagen kann, wie die Einnahmen sich entwickeln. Kleinmann machte deutlich, dass es nun wichtig sei, Prioritäten zu setzen. "Wo soll das Geld herkommen? Ich glaube nicht, dass das realistisch ist", sagte er. Zustimmung erhielt er von Friedbert Dieringer.

Wolfgang Mielitz von der Landsiedlung machte deutlich, dass das Projekt seiner Erfahrung nach acht bis zwölf Jahre dauere. Soll heißen: Irgendwann sind Corona- und Wirtschaftskrise vorbei. Spätestens im Herbst dieses Jahres müsse eine Entscheidung stehen. Regina Brauchler machte in ihrem Redebeitrag deutlich, dass die Bürger sich vor den Kopf gestoßen fühlten, denn laut Mielitz zeigten viele Anwohner Interesse an einer Sanierung.

Thomas Haug beantragte eine kurze Unterbrechung der Sitzung, sodass sich die BfG-Gemeinderäte beraten können. Das Ergebnis: Der Gemeinderat verschiebt die Abstimmung über die Zahlen. Ganz aufgeben wolle man das Projekt dennoch nicht. Stattdessen stimmte das Gremium der Sanierungssatzung zu. Das wichtigste daraus: Mit dieser Satzung wurden die Grenzen des Sanierungsgebiets beschlossen.

  Neubaugebiete Mit Priorität wird die Einrichtung der Neubaugebiete Unter Lauen II und Östlich der Egartstraße verfolgt. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur hat dem Gemeinderat erklärt, wie das Umlegungsverfahren funktioniert. Betroffen davon sind die Eigentümer, die Grundstücke in einem der Baugebiete haben.

Die Grundsätze der Umlegung: Jeder von ihnen, der ein Grundstück einbringt, erhält einen gleichwertigen Grund, der unter anderem ähnlich viel Wert ist. Schon im Laufe der kommenden Woche sollen Briefe zur Information der Eigentümer verschickt werden. Beschlossen werden die Umlegungen vom Umlegungsausschuss. Mitglieder sind Robin Lohmüller, Siegfried Stauß, Sabine Ostertag und Jennifer Pflumm.