Gut 40 Grosselfinger sind am Mittwochabend in den Ratssaal zur Info-Veranstaltung über die drei geplanten Neubaugebiete gekommen. Foto: Kauffmann Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gemeinde informiert Bürger / OGV kritisiert Neubaugebiet Nördlicher Ortseingang

Wie ist das nun genau mit den drei geplanten Neubaugebieten in Grosselfingen? Antworten haben gut 40 Bürger beim Info-Abend im Rathaus erhalten. Sie haben viele Fragen gestellt und auch Vorschläge gemacht, die der Gemeinderat sicher noch beraten wird.

Grosselfingen. Es geht vorwärts: In der Dezembersitzung hat der Gemeinderat den "Aufstellungsbeschluss" über die drei Neubaugebiete gefasst (siehe Info), am Mittwochabend haben die Bürger sich darüber informieren können. Michaela Ott, die das Projekt Neubaugebiete in Grosselfingen von Seiten des Unternehmens Landsiedlung begleitet, hat die Eckdaten vorgestellt.

  Baubeginn: Sommer 2021? Kurz vor Weihnachten hat der Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss den Startschuss für das formale Prozedere eines Bebauungsplanverfahrens gegeben. Wenn es nicht zu Komplikationen kommt, könnte bestenfalls Ende dieses Jahres der Gemeinderat den Bebauungsplan für die Neubaugebiete beschließen.

Der Baubeginn für die künftigen Grundstückseigentümer wäre in diesem Fall wohl ab Sommer 2021. Schon Mitte bis Ende 2020 könnten Bauherren dann wissen, auf welchem Platz sie ihr Häuschen bauen können. Wie Bürgermeister Franz Josef Möller an diesem Abend mitteilt, führe die Gemeinde eine Liste mit derzeit rund 20 Interessenten.

 Preis pro Quadratmeter Wie hoch die Kosten pro Quadratmeter erschlossenen Grundes ausfallen werden, will eine Besucherin wissen. Das stehe derzeit nicht fest. Zuerst müssen die Bauunternehmen für die Erschließung beauftragt, danach können Kaufpreise beziffert konkret werden. Dies könnte bereits bis Ende dieses Jahres so weit sein.

  Grundstücksverkauf Wie muss man sich als Eigentümer den Verkauf eines Grundstücks vorstellen? Das möchte ein weiterer Bürger wissen. Wie Ott erklärt hat, werde ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur die Bedingungen verhandeln. Der Fragesteller hakt nach, spricht offen etwaige Ungleichbehandlungen an. Erhalten Eigentümer den besten Preis, die sich am erfolgreichsten quer legen (und damit die Einrichtung des gesamten Neubaugebiets gefährden)? Ott verweist auf das "Gleichheitsprinzip".

  Straßen, Gärten , Baupflicht Auch Vorschläge haben die Besucher gemacht. Ein Gemeinderat hat etwa vorgeschlagen, die Breite der Straßen von acht auf sechs Meter zu reduzieren. Ein Bürger hat eingebracht, Schottergärten im künftigen Bebauungsplan zu verbieten. Wie Ott erläutert, müsse dies der Gemeinderat beraten und beschließen.

Zur Straßenbreite: Die von der Landsiedlung vorgeschlagenen acht Meter kommen dadurch zustande, dass auf der Fläche Autos parken, ein Gehweg gebaut wird und entgegenkommende Fahrzeuge aneinander vorbeifahren können. Gäbe es eine schmalere Straße, wäre die Baufläche größer.

Ein Bürger hat die Frage in den Raum geworfen, was mit Grundstücken passiert, die gekauft sind, aber nicht bebaut werden. Bürgermeister Möller sagte dazu, dass im bestehenden Baugebiet Unter Lauen seit Jahrzehnten nicht alle Plätze bebaut sind. Der Gemeinderat könnte mit entsprechenden Vorgaben im Bebauungsplan darauf reagieren.

 Kritik vom OGV Das Neubaugebiet Nördlicher Ortseingang soll auf der Hochzeitswiese entstehen. Hans Werner Schink hat für den Obst- und Gartenbauverein Grosselfingen gegen diesen Plan seine Bedenken schon schriftlich geäußert.

Auf Nachfrage erklärt er, dass sich auf dem Gebiet die Quelle für einen Brunnen befinde. Außerdem: Die Bäume könne man nicht einfach versetzen. Schink dazu: "Dafür sind sie zu lang und zu alt." Teils 20 Jahre stehen die Obstbäume dort schon. Der ursprüngliche Plan sieht vor, die Bäume an eine andere Stelle zu verpflanzen. Angaben, wo diese neue Stellen sein könnte, sind am Mittwoch nicht gemacht worden.