Kommunales: Es geht um mehr als 70 Grundstücke / Satzungsbeschluss ist für Ende 2021 vorgesehen

Das Projekt Bauplätze ist eröffnet! Im Schnellverfahren hat Grosselfingens Gemeinderat am Mittwoch einstimmig drei Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Bis die Bagger rollen und erste Gruben ausgehoben werden, wird es noch einige Zeit dauern.

Grosselfingen. Was in der September-Sitzung fast unrealistisch schien, nimmt in kürzester Zeit schon Konturen an: Der Gemeinderat hat den ersten Schritt getan, um Bebauungspläne für Neubaugebiete auszuweisen. Wie bei den Kindergarten-Plätzen hat das Gremium auch bei diesem Thema massiv Druck auf Verwaltung und Landsiedlung ausgeübt. Was nun geplant ist, hört sich nach dem großen Wurf an:

Das Baugebiet Östlich der Egartstraße umfasst eine Fläche von 1,9 Hektar. Der Bebauungsplan würde dort Einzel- und Doppelhäuser auf 22 Flächen vorsehen. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 500 und 750 Quadratmetern.

Das Neubaugebiet Unter Lauen II hat rund drei Hektar. Die Grundstücke haben dort ebenfalls die Größe von 500 bis 750 Quadratmetern. Und auch dort sind Einzel- und Doppelhäuser auf 31 Grundstücken vorgesehen.

Das kleinste Neubaugebiet hat den etwas sperrigen Namen Nördlicher Ortseingang: Es soll auf rund 1,5 Hektar an der Rangendinger Straße entstehen. Die Grundstücke hätten dort eine Größe von 450 bis 750 Quadratmetern. 20 davon soll es geben. Wie Bürgermeister Franz Josef Möller erklärte, befinde sich dort auch die Hochzeitswiese. Falls das Baugebiet dort realisiert wird, würden die Bäume ausgegraben und auf einem gemeindeeigenen Grundstück wieder eingepflanzt. Zunächst wolle die Gemeinde aber abwarten und sehen, wie die Resonanz auf die anderen beiden Baugebiete ausfallen wird.

Die Bebauungspläne für alle drei Neubaugebiete werden in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt. In der Praxis bedeutet dies, dass auf einige Prüfungen und Gutachten verzichtet werden kann. Wie sehen die nächsten Schritte aus? Nun werden zunächst Details des Bebauungsplans ausgearbeitet. Dabei wird etwa festgelegt, wie hoch die Häuser gebaut werden dürfen und welche Dachform zulässig ist. Entwürfe der Bebauungspläne wird auch der Öffentlichkeit vorgestellt – auch das hat der Gemeinderat am Mittwochabend beschlossen. Über eingegangene Anregungen wird danach erneut beraten. Erst dann erfolgt der "Satzungsbeschluss" (Abstimmung im Gemeinderat), nach dem der Bebauungsplan rechtskräftig wird. Es wird also noch einige Zeit dauern, bis die Pläne stehen: Die Landsiedlung spricht in diesem Zusammenhang vom Ende des Jahres 2021.

Bürgermeister setzt Sanierung des Ortskerns von Tagesordnung auf Initiative der BfG ab

Aufhorchen ließ auch, dass der zweite Tagesordnungspunkt, der die städtebauliche Erneuerung im Ortskern betroffen hätte, abgesetzt wurde. Was bei einer Klausurtagung des Gemeinderats dazu besprochen wurde, weiche von den Angaben in den Sitzungsvorlagen ab, erklärt Thomas Haug, Fraktionsvorsitzender der Bürger für Grosselfingen (BfG) auf Anfrage. Haug dazu: "Wahrscheinlich nur ein Versehen, das aber große finanzielle Auswirkungen haben könnte, wenn es so beschlossen würde."

Man wolle vermeiden, dass die Gemeinde aufgrund zu vieler Förderanträge finanziell überfordert wird. Die Gemeinde trägt 40 Prozent der Zuschüsse. Dies würde andere Projekte "zu sehr einschränken", erklärt Haug weiter. Daher sollten Förderlimits eingerichtet werden, die in den Sitzungsvorlagen in einem Fall aber nicht enthalten waren, obwohl es bei der Klausurtagung besprochen worden sei. Im Auftrag der Fraktion hat Friedbert Dieringer die Gemeindeverwaltung auf das Versehen aufmerksam gemacht. Möller habe darauf entschieden, den Punkt von der abzusetzen, damit der Gemeinderat erneut mit der Landsiedlung über das Thema sprechen kann, heißt es von Haug weiter.