Schömberg hat große finanzielle Probleme. Da tut der angebliche Einwohnerschwund besonders weh. Was dahinter steckt und wie sich die Gemeinde wehrt.
Die Gemeinde Schömberg hat angeblich Einwohner verloren. Darüber beschwerte sich Bürgermeister Matthias Leyn in einem Schreiben an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg. Es liegt der Redaktion vor.
So soll nach dem Zensus 2022 die Glücksgemeinde zum Stichtag 30. Juni 2022 gerade noch 7766 Einwohner haben. Im Feststellungsbescheid vom 24. September 2024 hat Schömberg zum Stichtag 15. Mai 2022 gerade noch 7730 Einwohner.
Rund 500 Einwohner sind weg
Auf der Grundlage der Einwohnerzahl nach dem Zensus von 2011 müsste Schömberg aber zum 30. Juni 2022 8223 Einwohner haben. Nach dem Melderegister hätten es am 15. Mai 2022 sogar 8659 Einwohner sein müssen. Ein ganzer Ortsteil der Gemeinde würde verschwinden.
Das sei „in keiner Weise nachvollziehbar“, bemerkte Leyn in seinem Schreiben an das Statistische Landesamt. Die Gemeinde zweifelt an, dass der Zensus entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt wurde. So fielen der Gemeinde eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten auf.
Gemeinde Schömberg vermutet Willkür
Laut Gemeinde betrieb das Landratsamt die Erhebungsstelle. Die Kommune zweifelt die notwendige Sorgfalt an. Sie kann nicht nachvollziehen, dass nach dem Feststellungsbescheid rund 500 Einwohner zu viel erfasst worden sein sollen. Sie vermutet Willkür.
Das bedeute, dass Schömberg in den nächsten fünf Jahren rund 3,3 Millionen Euro weniger an finanziellen Zuweisungen bekomme, heißt es in dem Schreiben Leyns, datiert vom 21. März 2025. Deshalb sei Schömberg in einer sehr ernsten finanziellen Lage. Die Gemeinde könne voraussichtlich in den nächsten Jahren keinen genehmigungsfähigen Haushalt mehr aufstellen, heißt es in dem Brief des Bürgermeisters.
Die Gemeinde betrachte den Feststellungsbescheid als rechtswidrig und sehe sich in ihrer Finanzhoheit verletzt.
Darüber hinaus moniert Leyn, dass laut dem Zensusgesetz bei kleineren Kommunen in Prozent ein größerer Standardfehler erlaubt sei als bei größeren. Kleine Gemeinden seien deshalb gegenüber größeren benachteiligt.
Akteneinsicht gefordert
Darüber hinaus beklagt Leyn, dass die Gemeinde keinen Zugriff auf die Daten des Zensus erhalte. Das verletze die Rechtsschutzgarantie. „Den Städten und Gemeinden muss es möglich sein, die dem Zensus zu Grunde liegenden Daten mit ihren Melderegisterdaten abzugleichen, um das Ergebnis auf seine Richtigkeit hin überprüfen zu können“, schreibt Leyn: „Dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist bereits hinreichend Rechnung getragen, wenn personenbezogene Daten im Einzelnen geschwärzt und anonymisiert werden.“ Der Bürgermeister forderte deshalb Akteneinsicht.
Statistisches Landesamt verweigert Einsicht
Die Antwort des Statistischen Landesamtes datiert vom 22. Oktober 2025. Es liegt der Redaktion vor. Das Statistische Landesamt benötigte damit acht Monate für seine Antwort. Die Behörde begründete es mit der Vielzahl an Widersprüchen, die hätten bearbeitet werden müssen.
Ungeachtet dessen lehnte das Statistische Landesamt die von Leyn geforderte Akteneinsicht ab. Sie sei aus Gründen der Geheimhaltung nicht zulässig.
Unterlagen vernichtet
Von Gesetzes wegen dürften die zum Zweck des Erstellens der amtlichen Statistik erhobenen Daten nicht an Meldebehörden zurückgespielt werden. Die Erhebungsunterlagen seien nach Abschluss des Zensus 2022 ohnehin vernichtet worden, teilte das Statistische Landesamt mit.
Gleichwohl will das Statistische Landesamt „nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage“ dem Wunsch der Gemeinde „auf Akteneinsicht teilweise nachkommen, soweit rechtlich und tatsächlich möglich“.
In der jüngsten Sitzung des Schömberger Gemeinderates ging es darum, ob die Gemeinde ihren Widerspruch zurücknimmt. Andernfalls gäbe es einen förmlichen Widerspruchsbescheid. Das sei mit Kosten verbunden, sagte Hauptamtsleiter Daniel Schabbach in der Sitzung. Danach könne eine Klage eingereicht werden.
Geringe Erfolgsaussichten und große Empörung
Diese zu gewinnen, hielt der Hauptamtsleiter für relativ gering. Die Gemeindeverwaltung verwies in ihrer Sitzungsvorlage darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Methoden des Zensus 2011 als verfassungskonform bezeichnet habe. Rathauschef Leyn meinte in diesem Zusammenhang, dass eine Sammelklage schon beim Zensus 2011 gescheitert sei.
Davon abgesehen war die Empörung im Gemeinderat groß. So meinte Christoph Eck (CDU), dass es doch immer Zuzug gegeben habe. Die Gemeinden bekämen auch immer mehr Aufgaben zugewiesen. Andererseits würden über den Zensus Bürger und damit Geld den Kommunen wieder weggenommen. Mit der Zählung würde Oberlengenhardt zum Geisterdorf. Die Bewohner seien verschwunden, so Eck ironisch: „Niemand hat es gemerkt.“
„Wir dürfen nicht nachgeben“
Michael Nothacker (UWV) war dafür, den Widerspruch aufrechtzuerhalten und sich Gedanken über eine Sammelklage zu machen: „Wir dürfen nicht nachgeben. Die Zahlen stimmen nicht.“ Er plädierte dafür, sich bei umliegenden Gemeinden umzuhören, ob sie sich an einer Sammelklage beteiligen würden.
Auch Katja Rathfelder (MUZ) war dafür, mit anderen Kommunen zusammenzuarbeiten. Benedikt Teufel (UWV) brachte den Städte- und Gemeindetag ins Spiel.
Ein Zeichen setzen
Tino Bayer (MUZ) sprach von „Ohnmacht“ und „Ungerechtigkeit“. Er war dafür, zu klagen und ein Zeichen zu setzen. Udo Bertsch (UWV) monierte, dass beim Zensus die kleinen Kommunen hinten herunterfallen würden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Widerspruch aufrechtzuerhalten und notfalls zu klagen. Die Verwaltung solle sich kundig machen, ob auch auch andere Kommunen mitmachen.