Horber Stadtwald: Dürfen dort Windräder gebaut werden? Über diese Frage sollen die Bürger entscheiden. (Archivbild) Foto: Hopp

Die Anhörung zum Teilregionalplan „Windenergie“ geht in die zweite Runde – für Talheim ändert sich nichts. Die Talheimer Räte machten klar, was gegen Windkraft in der Nähe spricht.

Der Talheimer Ortschaftsrat gab seine Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie ab.

 

„Der Ortschaftsrat Talheim begrüßt die Erweiterung des Abstands zur Wohnbebauung auf mindestens 850 Meter und hält für die Standorte WF 3 und WF 10 an dieser Forderung fest“, so eine grundsätzliche Stellungnahme.

Die Fläche WF 3 mit einer Größe von etwa 125 Hektar liegt nördlich von Talheim. Die Fläche auf Gemeindegebiet Haiterbach wird nicht weiterverfolgt. Im Gremium befürchtet man jedoch, dass beim Standort WF 3 störende Lärmemissionen auftreten.

Zu viel Lärm?

Die Fläche WF 10 mit einer Größe von etwa 66 Hektar liegt nördlich des Industriegebietes Heiligenfeld. Dieser Standort erscheint dem Talheimer Ortschaftsrat aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung Ziegelhof ungeeignet, da auch hier störende Lärmemissionen befürchtet werden. Der Abstand zu dieser Wohnbebauung müsste auf mindestens 850 Meter erweitert werden, so ihr Veto. Die ursprünglich im Plan vorgesehen Fläche WF 6 in Richtung Eutingen hat der Regionalverband aus Artenschutzgründen aus der Planung herausgenommen.

Die Gemarkungen Talheims betreffen somit noch zwei Flächen.

Artenschutz und Flächenbedarf

In seiner Stellungnahme weist der Ortschaftsrat Talheim wiederholt darauf hin, dass der Flächenbedarf in Talheim im Verhältnis überproportional ist und die Belastung durch das Interkommunale Gewerbegebiet des Zweckverbands Haiterbach-Waldachtal sowie durch den zweiten Steinbruch und den dadurch ständig zunehmenden Verkehr bereits überdurchschnittlich ist.

Des Weiteren werden erhebliche Beeinträchtigungen von Artenschutzbelangen befürchtet (Rebhuhn- und Milan-Gebiet). Die Erholungsfunktion des Gebietes wäre nicht mehr gegeben, Fauna und Flora wären darüber hinaus gefährdet. Windkraftanlagen in FFH-Gebieten, also spezielle Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, werden grundsätzlich abgelehnt.

Bürgerbescheid steht an

Diese Stellungnahme wird, bei nur einer Gegenstimme von Stefan Merkle, der mit der Formulierung nicht einverstanden war, so an den Gemeinderat weitergeleitet. Ergänzend zum Thema machte Ortsvorsteher Ade deutlich, dass der anstehende Bürgerentscheid keine Auswirkungen auf die Stellungnahme zur Ausweisung von Vorranggebieten des Regionalverbandes hat, denn es sieht so aus, dass sich für das Talheimer Gebiet nichts ändert, da es keine neuen Sachverhalte gibt.

Die Stadt Horb darf jedoch bis zum Ergebnis dieses Bürgerentscheids nicht aktiv werden beziehungsweise keine Verträge mit Investoren oder Eigentümern schließen.

„Für uns ist das weniger von Belang, doch die Grünmettstetter sind davon direkt betroffen“, machte Ade, der zu dieser Sitzung auch Mettstettens Ortsvorsteher Alexander Steiger unter den Zuhörern begrüßen durfte, abschließend deutlich.