Zuständig fürs Beamtensalär: das Landesamt für Besoldung und Versorgung Foto: dpa

Rund 16 000 Beamte profitieren im Südwesten von den hohen Zuschlägen bei drei oder mehr Kindern. Eine andere Lösung wäre noch teurer geworden, argumentiert das Finanzministerium.

Thomas Eigenthaler ist zwar inzwischen im Ruhestand. Doch das politische Geschehen beobachtet und kommentiert der langjährige Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft immer noch engmaschig. Kaum hatte unsere Zeitung über die Kritik an den hohen Zuschlägen für kinderreiche Beamte berichtet, meldete er sich auf Facebook zu Wort. Eine „gefährliche Neiddiskussion“ werde da angezettelt, warnte Eigenthaler. Zum einen kenne er kaum Kollegen mit drei oder mehr Kindern, zum anderen müsse man auch die Kosten für den Nachwuchs sehen. Zudem sei der Zuschlag vom dritten Kind an kein Geschenk der Politik, sondern entspreche einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Die „Alimentation“ der Staatsdiener sei eine Art Unterhalt, die sich eben auch am Familienstand orientiere.

 

In der Kommentaren erhielt der Stuttgarter teilweise Zuspruch. „Nicht mehr erträglich“ sei diese „Beamtenhetze“, hieß es da. Eine Mutter meinte, zwei Kinder im Studium seien gewiss „kein gutes Modell für die Einkommenssteigerung“. Und ein kundiger Gewerkschafter verwies darauf, dass der Zuschlag von fast 1000 Euro monatlich eigentlich ein Sparmodell sei: Baden-Württemberg habe die Vorgaben aus Karlsruhe damit „auf die für die Staatskasse günstigste Weise“ umgesetzt.

Karlsruher Urteil zu Beamtenkindern

Die Vorgabe – das war ein Beschluss der Verfassungsrichter vom Mai 2020. Damit erklärten sie die Besoldung von kinderreichen Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen für zu niedrig und mithin verfassungswidrig. Es ging um zwei Kläger mit drei und vier Kindern, die sich nicht angemessen alimentiert sahen. Die Zahl der Sprösslinge, befanden die Kollegen in den roten Roben, müsse beim Sold berücksichtigt werden. Beamte dürften nicht gezwungen werden, sich zwischen einer „angemessenen Lebensführung“ oder einer Familie mit entsprechenden Abstrichen zu entscheiden. Ihre Konsequenz: die Nettobezüge müssten so steigen, dass sie um mindestens 15 Prozent über dem Gesamtbedarf eines Kindes in der Grundsicherung lägen, mit sämtlichen Komponenten.

Nicht nur NRW, auch Baden-Württemberg war damit unter Zugzwang. Zwei Wege standen laut einem Sprecher des Finanzministeriums zur Debatte: Man hätte das Grundgehalt erhöhen können, wie es der Beamtenbund forderte, der es ohnehin als zu niedrig beklagt. Dies hätte zu „enormen Mehrkosten“ geführt, argumentiert das Ressort von Danyal Bayaz (Grüne), weil dann auch kinderlose Beamtinnen und Beamte profitiert hätten. Also habe man beim kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags angesetzt, der vor zehn Jahren beim dritten Kind noch 347 Euro betrug. Inzwischen ist er fast dreimal so hoch, mit 989 Euro monatlich. Die Zahlung sei ans Kindergeld gekoppelt, werde also in der Regel maximal 25 Jahre lang gewährt, und sei nicht pensionswirksam.

Im Südwesten profitieren 16 000 Beamte

Die Zahl der Begünstigten ist übrigens gar nicht so klein. Im Jahresdurchschnitt erhalten laut Ministerium 16 000 Beamtinnen und Beamten im Land die fast tausend Euro monatlich extra, abzüglich Steuern. Selbst wenn alle nur drei Kinder hätten, summierte sich das schon auf jährlich fast 200 Millionen Euro. Pro Kind werden über die Jahre im besten Fall fast 300 000 Euro gezahlt.

Dieses Vorgehen „haben wir nie mitgetragen“, betont der Landeschef des Beamtenbundes, Kai Rosenberger, heute. Vielmehr habe man gewarnt vor einer „schwer erklärbaren finanziellen Besserstellung von Beamtenkindern“. Schon vorher gab es nämlich Diskussionen, warum der Nachwuchs von Staatsdienern dem Staat so viel mehr wert sei als andere Kinder. Rosenberger hat daher „Verständnis für den Unmut in der Bevölkerung“ angesichts des Zuschlags von 989 Euro. Dieser sei zwar für die Landeskasse vorteilhaft, „aber gesellschaftspolitisch nur schwer zu vertreten“.

Steuerzahlerbund: möglichst wenig Beamte

Mit dieser Einschätzung lag der Beamtenlobbyist richtig. „Für ,normale Arbeitnehmer‘ kaum nachvollziehbar“, urteilte der Landeschef des Bundes der Steuerzahler, Eike Möller, gegenüber unserer Zeitung. Überhaupt stießen die Privilegien der Beamten, die sich aus dem Alimentationsprinzip ergäben, „oft auf Unverständnis“. Es könne daher nur eine Konsequenz geben, so Möller: es gelte, die Zahl der Beamten möglichst gering zu halten.

Kann es wirklich sein, dass Beamtenkinder mehr wert sind? Diese Frage stellte unsere Zeitung auch dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Gewerkschaft Verdi in Baden-Württemberg, die ebenfalls Beamte vertreten. Beide wollten sich dazu und zum Kinderzuschlag nicht äußern.