"Hasenäcker": Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan als Satzung und die Umlegung der Grundstücke

Einstimmig hat der Grömbacher Gemeinderat den Bebauungsplan "Hasenäcker" als Satzung abgesegnet. Beschlossen wurde auch die Umlegung der Grundstücke durch das Landratsamt. Die Festlegung der Grundstückverkaufspreise wurde vertagt.

Grömbach. Seit Anfang 2014 hat sich der Grömbacher Gemeinderat laut Sitzungsvorlage insgesamt elfmal mit dem Thema "Baugebiet Hasenäcker" beschäftigt. In der jüngsten Sitzung fasste der Gemeinderat nach einer weiteren Offenlegung den Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung.

"Jetzt ist keine weitere Offenlage mehr erforderlich", gab sich Bürgermeister Pioch zufrieden. Im Baugebiet werden 25 Bauplätze entstehen, die noch umzulegen sind. Hierzu fasste der Gemeinderat mit vier Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den Beschluss, dass die Umlegung der sämtlich im Gemeindeeigentum stehenden Grundstücke an das Landratsamt Freudenstadt als Untere Vermessungsbehörde übertragen wird. Die Kosten hierfür belaufen sind auf rund 34 000 Euro.

Gleichzeitig wurde auch die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet des Bebauungsplans "Hasenäcker" verabschiedet. Darin ist beispielsweise die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze geregelt.

Nicht beschlossen wurden die Verkaufspreise für die Baugrundstücke in dem Gebiet. Nach der Beschlussvorlage orientieren sich die Vergaberichtlinien an denen von Pfalzgrafenweiler. Überdies besteht seit 1997 in Grömbach eine Richtlinie zu diesem Thema. Diskutiert wurde die Option, Bauplätze in erster Linie an Einheimische zu verkaufen und einen "Kinder-Bonus" zu gewähren. Uneinigkeit herrschte aber über die Obergrenze bei diesem Bonus. Pfalzgrafenweiler gewährt je Kind 2000 Euro für maximal drei Kinder insgesamt. Kathrin Mast war der Auffassung, dass es für Grömbach eine solche Begrenzung nicht geben sollte.

Pioch: Nachfrage von Einheimischen gering

Die Besserstellung von "Einheimischen" sei nicht gesetzeskonform, war bereits in der Sitzungsvorlage zu lesen. Außerdem, so der Bürgermeister, sei in den vergangenen Jahren die Nachfrage von dieser Seite gering gewesen. Überdies wünsche man sich Zuzüge nach Grömbach.

Aus der Ratsrunde kam der Vorschlag mit der Verkaufspreis-Festsetzung – vorgeschlagen waren 120 Euro pro Quadratmeter – zu warten, bis die Grundstücke größenmäßig berechnet sind, also die Kalkulation abgeschlossen ist. Gerechnet wird mit Grundstücksgrößen zwischen 580 und 620 Quadratmetern.

Der Gemeinderat vertagte die Entscheidung hierüber einstimmig.