Der Gemeinderat Grömbach tagte mit dem nötigen Sicherheitsabstand. So wird es auch am kommenden Montag wieder sein. Foto: Gemeindeverwaltung Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunalrecht: Gemeinderat beschließt nicht gesetzeskonforme Regelung

Grömbach. Ende Januar lag Grömbachs Bürgermeister Armin Pioch ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats vor, der in der jüngsten Sitzung behandelt wurde. Entgegen der gesetzlichen Regelung sprachen sich die anwesenden fünf Gemeinderäte dafür aus, den Ratsmitgliedern nach öffentlichen Sitzungen die Niederschrift binnen drei Wochen zukommen zu lassen. Dieser Beschluss, dem Pioch nicht zugestimmt hat, unterschreitet die gesetzliche Vorgabe der Gemeindeordnung.

Bereits in der Sitzung vom 27. Januar war dem Bürgermeister ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung im Hinblick auf die Anerkennung der Sitzungsniederschrift vorgelegt worden. Dieser konnte aus Sicht Piochs, der sich auf gesetzliche Vorgaben bezog, nicht aktuell behandelt werden und wurde, nachdem das notwendige Quorum durch die Unterschriften von den Ratsmitgliedern Manfred Walz sowie Günther Roller erreicht und der Antrag im Rathaus abgegeben worden war, in der März-Sitzung behandelt.

Zunächst beinhaltete der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung eine Frist von vier Arbeitstagen, innerhalb derer die Ratsmitglieder die Niederschrift erhalten sollten. Außerdem wurde beantragt, dass der Gemeinderat die Niederschrift genehmigen soll oder über Einwendungen gegen diese entscheidet.

Hierzu hatte die Rechtsaufsicht ihre Auffassung vorgelegt. Demnach unterschreitet die beantragte Vier-Arbeitstage-Frist für die Übermittlung der Niederschrift die gesetzliche Vorgabe der Gemeindeordnung und sei unzulässig. Das Gemeindegesetz regelt auch, dass die Niederschrift vom Vorsitzenden und dem Schriftführer sowie von lediglich zwei in der Sitzung anwesenden Ratsmitgliedern zu unterzeichnen sei. Dass der gesamte Rat die Niederschrift genehmigen muss, verstößt gegen die Gemeindeordnung und schränkt die darin verankerten Vorgaben ein.

Sitzung am Montag

Gegen die Stimme von Bürgermeister Pioch beschloss der Gemeinderat auch diese gesetzeswidrige Genehmigung der Niederschrift. Vor der Beschlussfassung hatte der Bürgermeister Manfred Walz darauf hingewiesen, dass der Antrag nicht gesetzeskonform sei. Dennoch stimmte der Gemeinderat für die nicht gesetzeskonforme Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats.

Pioch hat inzwischen dem Beschluss widersprochen und für Montag, 6. April, eine weitere öffentliche Sitzung des Gemeinderats einberufen. Beginn ist um 19 Uhr im Lindenforum. Einziger Tagesordnungspunkt: die Änderung der Geschäftsordnung.