Richtlinie: Gemeinde fördert Eigentum

Grömbach. Familien sollen in Grömbach ein Zuhause finden, deshalb will die Gemeinde sie gezielt unterstützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Bauplatz von der Gemeinde oder von privat gekauft beziehungsweise eine Eigentumswohnung oder Bestandsimmobilie erworben wird.

Die Gemeindeverwaltung hat eine Förderrichtlinie entworfen, die noch mit der Kommunalaufsicht abgestimmt werden muss. Der Entwurf sah vor, dass die Gemeinde jährlich 15 000 Euro bereitstellt, um Familien mit Kindern unter 18 Jahren beim Erwerb von Wohneigentum je Kind mit 1500 Euro zu fördern. Die Unterstützung sei eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch, für die ein entsprechender Nachweis zu erbringen sei.

Räte bessern nach

Zunächst war geplant, dass die Förderung auch bei Erbschaften gültig ist. Der Zuschuss könne pro Antragsteller einmal ausbezahlt werden innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach dem Erwerb oder der Erbschaft, hieß es weiter im Entwurf der Verwaltung.

Der Vorschlag stieß bei den Ratsmitgliedern allerdings auf wenig Gegenliebe. Gemeinderat Bernd Kallfaß trug den Gegenvorschlag des Gremiums vor, der für die Familien noch günstiger ausfällt als der Gemeindevorschlag. In drei Punkten soll die Familienförderung geändert werden: Pro Kind unter 18 Jahren soll bei Eigentumserwerb ein Zuschuss in Höhe von 2500 Euro ausgezahlt werden. Dafür soll die Gemeinde jedes Jahr 25 000 Euro zur Verfügung stellen. Allerdings gilt die Förderung nicht für geerbtes Wohneigentum. Diese Passagen wurden aus den Familienförderrichtlinien ersatzlos gestrichen. Der Beschluss erging einstimmig.

Jetzt wird die Richtlinie der Kommunalaufsicht vorgelegt und im Ergebnis den Ratsmitgliedern bekannt gegeben. Sofern keine Bedenken bestehen, tritt sie ab 1. Januar 2020 in Kraft. Seitens der Gemeinde werden Antragsformulare erstellt, die von den begünstigten Familien auszufüllen und im Rathaus einzureichen sind.