Windenergie: Gemeinderat formuliert Einwände zu Bau zweier Anlagen in Grömbach

In der Septembersitzung hatte der Grömbacher Gemeinderat das Thema "Anhörung der Gemeinde zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen" noch vertagt, jetzt war es zurück auf der Tagesordnung. Ergebnis: Das Gremium hat Bedenken.

Grömbach. Entgegen der Stimme von Bürgermeister Armin Pioch hat sich der Grömbacher Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend darauf verständigt, als Träger öffentlicher Belange dem Amt für Bau, Umwelt und Wasserwirtschaft gleich drei Einwände vorzulegen. Ratsmitglied Manfred Walz hatte zu dem Thema Recherchen angestellt und trug die Bedenken seiner Ratskollegen in der Sitzung vor.

Wie berichtet, plant die EnBW Windkraftprojekte, im Gerechtigkeitswald und Holderstöckle zwei Windkraftanlagen zu erreichten. Im Flächennutzungsplan ist dort eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgewiesen. Die seit 2008 an die Firma Altus verpachtete Fläche wurde durch Nutzungsvertrag von der EnBW übernommen. Zu dem von der EnBW gestellten Genehmigungsantrag für zwei Windenergieanlagen wird die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange angehört und um Stellungnahme gebeten.

Bezüglich der Schallemissionen durch die zu errichtenden Windenergieanlagen fordert der Grömbacher Gemeinderat vom Landratsamt Auflagen, was die Einhaltung der Grenzen im Rahmen der technischen Anleitung (TA) zum Schutz gegen Lärm angeht. Bei den neuen Anlagen geht man von einem Emissionswert von 106,1 db(A) aus. Der genannte Wert ist eine Herstellerangabe, die durch Messungen nachgewiesen werden soll.

Rotorheizung oder Abschaltung gefordert

Zum "Eiswurf", also dem Herabfallen von Eisbrocken in der kalten Jahreszeit, fordert der Gemeinderat, die Anlage in die Risikoklasse II einzuordnen und sie zur Vermeidung des Eiswurfs mit den entsprechenden Sicherungseinrichtungen zu versehen, also beispielsweise mit Rotorheizung auszustatten oder bei Eisbildung abzuschalten.

Zu berücksichtigen sei auch, dass in diesem Bereich durch bürgerschaftliches Engagement Brutstätten für das Auerhuhn geschaffen worden seien. Dazu führte Bürgermeister Pioch aus, dass das Gebiet deshalb für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewählt worden sei, weil es als Prioritätszone III eben kein Auerhahn-Gebiet darstelle.

Die drei Bedenken des Grömbacher Gemeinderats werden dem Landratsamt übermittelt.