Jagdhunde sind künftig in Grömbach von der Hundesteuer befreit. Foto: Stadler Foto: Schwarzwälder Bote

Hundesteuer: Gemeinderat folgt Antrag der Jäger

Grömbach (sst). Der Gemeinde Grömbach lag ein Antrag auf Befreiung von der örtlichen Hundesteuer für Jagdhunde mit Jagdtauglichkeitsprüfung der Grömbacher Jäger vor. Dieser Antrag wurde seitens der Ratsmitglieder ausführlich diskutiert und mit den Verfahrensweisen in anderen Gemeinden verglichen, die sich mit einer solchen Entscheidung teils schwertun.

Bürgermeister Armin Pioch sah zunächst keine Notwendigkeit für diese Steuerbefreiung und ließ deshalb den Gemeinderat hierzu reihum zu Wort kommen. Lediglich Ratsmitglied Kathrin Mast äußerte sich wegen Befangenheit nicht zu dem Antrag. Ratsmitglied Walter Reutter ging davon aus, dass der Antrag maximal vier Hunde im gesamten Gemeindegebiet sein betreffe. Ratsmitglied Werner Schnierle sprach sich gegen eine Hundesteuerbefreiung aus. Gemeinderat Daniel Wolber befürwortete die Befreiung, diese sollte allerdings auf maximal zwei Hunde pro Eigentümer begrenzt werden. Günther Roller zeigte sich ebenfalls mit einer Befreiung einverstanden.

Einig war sich der Gemeinderat, dass die Befreiung nur für Jagdhunde mit Jagdtauglichkeitsprüfung gewährt werden und auf einen Hund im Eigentum von Jägern mit Jagdschein begrenzt werden soll. Die Hundesteuersatzung muss nun geändert werden.

Bei der Abstimmung sprachen sich vier Ratsmitglieder für die Befreiung und ein Ratsmitglied dagegen aus, bei einer Enthaltung.