Ratsarbeit: Geschäftsordnung geändert

Grömbach (bine). Drei Gemeinderatssitzungen waren in Grömbach nötig, um die Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats so zu verabschieden, dass sie den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg entspricht.

Vorausgegangen war ein Antrag der Ratsmitglieder, der in seinem Inhalt die kommunalrechtlichen Bestimmungen eingeschränkt hätte und dadurch nicht gesetzkonform war. Nachdem darüber in der März-Sitzung des Gemeinderats ein Beschluss gefasst wurde, der nicht rechtskonform war, schaltete Bürgermeister Armin Pioch die Rechtsaufsicht ein und widersprach dieser Entscheidung. Dies hatte zur Folge, dass innerhalb von drei Wochen erneut eine Gemeinderatssitzung stattfinden musste – trotz Corona-Krise.

In der jetzigen Zusammenkunft des Gremiums im Lindenforum wurden die Fehler korrigiert. Der Rat beschloss mit der Neufassung der Geschäftsordnung, dass die Niederschrift über öffentliche Sitzungen künftig durch Zuleitung einer Mehrfertigung an jedes Ratsmitglied innerhalb eines Monats nach der Ratssitzung erfolgen soll und dem Gremium damit zur Kenntnis gebracht wird. Weiter beschloss das Gremium, wie in der Gemeindeordnung festgelegt, den Verzicht auf eine Genehmigung der Niederschrift. Über eingebrachte Einwendungen gegen die Niederschrift entscheidet der Gemeinderat künftig unter Tagesordnungspunkt eins der darauffolgenden Sitzung.