Kommunales: Rat genehmigt Bau zweier Windkraftanlagen

Grömbach. Dem Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im "Gerechtigkeitswald" und im Gewann "Holderstöckle" auf Gemarkung Grömbach hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung im Oktober "das gemeindliche Einvernehmen" versagt – rechtswidrig, wie das Landratsamt als Genehmigungsbehörde feststellte.

Die Ratsmitglieder hatten in ihrer Begründung Bedenken, insbesondere zu den Themenbereichen Schallemission, Eiswurf und Naturschutz geäußert. Diese wurden vom Amt für Bau, Umwelt und Wasserwirtschaft im Landratsamt daraufhin geprüft und als unbegründet abgelehnt. In der Stellungnahme des Landratsamts heißt es, dass "die zulässigen Lärmschutzwerte auch unter Berücksichtigung des Sicherheitszuschlags im Nachtzeitraum sicher eingehalten, beziehungsweise deutlich unterschritten werden". Ferner seien die Windenergieanlagen mit einem Eiserkennungssystem ausgestattet, die die Anlagen sofort stoppen würden, sollte sich Eis auf den Rotorflügeln bilden. Eine Gefährdung für Personen oder Fahrzeuge durch herabfallendes Eis bezeichnet die Behörde in ihrem Schreiben als "irrelevant".

Nein war rechtswidrig

Auch lägen die beiden Standorte "außerhalb des aktuellen Verbreitungsgebiets des Auerhahns", was aus einer Stellungnahme der forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt hervorgehe. Anstelle der Gemeinde Grömbach wurde die Genehmigung zum Bau und Betrieb der Windenergieanlagen in Grömbach daraufhin vom Landratsamt erteilt. Dies sei dann möglich, wenn das Einvernehmen seitens der Gemeinde rechtwidrig versagt wurde. Die Behörde gab dem Gemeinderat jedoch die Möglichkeit, seine Entscheidung noch einmal zu überdenken und gegebenenfalls zu ändern und räumte dafür eine Frist bis 17. Januar ein. Von dieser Möglichkeit machte das Gremium in seiner Sitzung schließlich Gebrauch. Im zweiten Anlauf erteilte es die Genehmigung bei einer Gegenstimme nun doch noch.