Im Neubaugebiet ja, in der Ortsdurchfahrt generell nein: Auch künftig wird wohl nicht in ganz Grömbach Tempo 30 gelten. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehrsschau: Bürgermeister informiert über Empfehlungen

Grömbach. Nach rund elfjähriger Pause hatte es im Juli wieder eine Verkehrsschau in Grömbach gegeben. Vertreter des Landratsamts Freudenstadt und der Polizei nahmen daran teil. Über die Ergebnisse informierte Bürgermeister Armin Pioch in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.

Pioch hatte sich nach eigenem Bekunden bei dem Termin nach einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt erkundigt. Diese sei jedoch nicht in Aussicht gestellt worden, da das Verkehrsaufkommen zu gering sei und die ortsansässigen Fahrer sich erfahrungsgemäß wenig an die Beschränkungen halten würden. Geschwindigkeitsmesstafeln würden Daten für eine Statistik über Stoßzeiten und Verkehrsmenge liefern, hieß es. Die Auswertung des Datenmaterials würde demnach eine präzise Grundlage für das weitere Vorgehen bieten.

Bei der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass verblasste Markierungen auf einzelnen Straßen wegen Tempo 30 vorhanden seien, die allerdings nicht nachgezogen werden müssten, da ein entsprechendes Verkehrszeichen hierzu ausreiche. Auch seien manche Verkehrsschilder zugewachsen, müssten freigeschnitten und zum Teil sogar versetzt werden.

Die Kennzeichnung der Feuerwehrgarage im Spritzenhaus sei ausreichend, ebenso sei der Verkehrsspiegel in der Altensteiger Straße korrekt angebracht, und es sei nicht nötig, diesen Spiegel umzuhängen.

Im Bereich gegenüber der Bäckerei Kern wird häufig auf dem Gehweg geparkt. Durch den Ausweichverkehr entstehen in diesem Bereich gefährliche Situationen. Deshalb empfahlen Polizei und Landratsamt, dort Poller als optische Hindernisse oder flexible Leitschweller an den Rand des Gehwegs einzubauen.

Im Baugebiet Hasenäcker gilt durch das vorhandene Verkehrszeichen ab Beginn der Unteren Straße für das gesamte Wohngebiet Tempo 30. Ein verkehrsberuhigter Bereich, sprich eine Spielstraße, kann dort aufgrund des bereits vorhandenen Gehwegs nicht mehr eingerichtet werden.