Raum- und Umweltplaner Axel Philipp vom Büro Gfrörer (Empfingen) informierte zum Flächennutzungsplan 2030. Foto: Stadler Foto: Schwarzwälder-Bote

Flächennutzungsplan: Areal in Grömbach überschreitet Bedarfsberechnung

Grömbach. Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Pfalzgrafenweiler hat sich der Grömbacher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung befasst. Das geplante Baugebiet Hasenäcker in Grömbach überschreitet die Bedarfsberechnung und muss kleiner werden.

Bürgermeister Armin Pioch begrüßte zur Ratssitzung Axel Philipp vom Planungsbüro Gfrörer, Empfingen, und den Leiter der Haupt- und Bauabteilung Pfalzgrafenweiler, Eberhard Traub. Philipp erläuterte den zu erstellenden Flächennutzungsplan (FNP) 2030 und informierte über Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden.

Sowohl das Regierungspräsidium Karlsruhe als auch das Landratsamt Freudenstadt und der Regionalverband Nordschwarzwald hatten angeregt, keine erneute punktuelle Änderung in der vorbereitenden Bauleitplanung anzustreben. Vielmehr forderten sie die Gesamtfortschreibung des FNP mit dem Zieljahr 2030. In der gesamten Verwaltungsgemeinschaft Pfalzgrafenweiler wird demnach bis 2030 ein Bedarf an Gewerbeflächen bis zu einer Größenordnung von 12,5 Hektar akzeptiert. Ein Landschaftsplan muss erstellt werden, und für die Ausweisung von neuen Baugebieten liegt die Obergrenze nach erfolgter Bedarfsberechnung bei 1,24 Hektar. Das mit mehr als zwei Hektar Größe vorgesehene Baugebiet Hasenäcker muss verkleinert werden, und der Zuschnitt ist zu überdenken.

Als Problem sieht das Landratsamt auch die blockartige Lage dieses Gebiets, da auf drei Seiten landwirtschaftliche Flächen vorhanden sind. Eine Bebauung könne zu Nutzungskonflikten zwischen Wohnen und Landwirtschaft führen. Außerdem störe diese blockartige Fläche den harmonischen Ortsrandverlauf und das Landschaftsbild.

Windrad-Rotoren reichen in Naturpark hinein

Der Gemeinderat war sich darüber einig, dass ein neues Baugebiet gebraucht wird und "Hasenäcker" realisiert werden sollte. Axel Philipp schlug vor, den Bebauungsplan Hasenäcker parallel zum FNP zu entwickeln, dabei kleinere Erschließungsabschnitte zu bilden und das Projekt in Etappen zu realisieren, allerdings nur bis zur berechneten Bedarfsgröße in Höhe von maximal 1,24 Hektar.

Bernhard Traub signalisierte, dass man das gewünschte Baugebiet Hasenäcker in die errechnete Bedarfsgröße integrieren könne. Außerdem informierte er die Ratsmitglieder, dass eine punktuelle Fortschreibung des FNP nicht möglich ist, sondern ein neuer FNP 2030 im Rahmen einer generellen Fortschreibung erstellt werden muss.

Bei der geplanten Windenergieanlage in Grömbach müssen die Vorschriften – etwa Immissionsschutzabstände – geprüft werden. Die Rotoren übersteigen die Nutzungsfläche und reichen in den Naturpark hinein. Die untere Naturschutzbehörde muss hier eine ergänzende Prüfung vornehmen.

Bürgermeister Armin Pioch informierte den Rat darüber, dass der zu beschließende FNP bis zum Sommer 2018 fertiggestellt sein wird. Danach könne die Entwicklung von Wohngebieten durch Bebauungspläne vorgenommen werden. Nach einer eingehenden Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig eine Gesamtfortschreibung FNP 2030 anstelle einer zweiten punktuellen Änderung des FNP. Die Wohnbauflächenbedarfsberechnung wurde zur Kenntnis genommen, und es wurde festgelegt, den Wohnbauflächenbedarf im neuen FNP 2030 im Gebiet Hasenäcker auszuweisen.