Grillen an städtischen Grillstellen ist wieder erlaubt. (Archivbild) Foto: Ziechaus

"Das Grillverbot an öffentlichen Feuerstellen ist laut einer Pressemitteilung des Forstamts Rottweil wieder aufgehoben", teilt die Stadt Schramberg am Dienstag mit – und hat damit auch ihre Grillstellen wieder offiziell freigegeben.

Schramberg - Durch die Niederschläge am Wochenende habe sich die Waldbrandgefährdung entspannt, heißt es weiter.

Einige Hinweise

Das Landratsamt Rottweil und die Stadt Schramberg bitten jedoch auch weiterhin um Beachtung einiger Hinweise: So gelte vom 1. März bis 31. Oktober im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot, Feuermachen sei nur an den offiziellen, gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Verboten sei das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten, offenes Feuer müsse mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auf eigenen Grundstücken reduziere sich dieser Abstand auf 30 Meter. "Auch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden", so die Betonung, zudem könnten Flaschen und Scherben wie Brenngläser wirken und müssten deshalb nach einer Rast wieder mitgenommen werden. Und zuletzt: "Eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann fatale Auswirkungen haben."

Sofort im Brandfall anrufen

Im Brandfall seien sofort die Feuerwehr, Telefon 112, und das Forstamt Rottweil, Telefonn 0741/244510, zu informieren.