Auf öffentlichen Grillplätzen im Stadtgebiet ist weiterhin Vorsicht geboten. Foto: Kästle/dpa

Die Waldbrandgefahr ist vorerst gebannt. Die öffentlichen Grillplätze im Stadtgebiet können wieder genutzt werden. Dennoch gibt es einiges zu beachten.

Oberndorf - Aufgrund der akuten Brandgefahr sperrte das Forstamt Rottweil Mitte Juni alle öffentlichen Feuerstellen im Wald. Inzwischen hat sich aufgrund der Niederschläge die Lage wieder etwas entspannt, wie die Stadt Oberndorf in einer Mitteilung bekanntgibt. Das Forstamt erlaubt ab jetzt wieder die Benutzung der öffentlichen Feuerstellen.

 

Rauchverbot im Wald

Das Ordnungsamt weist aber daraufhin, dass dennoch wichtige Regeln eingehalten werden müssen. Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Feuermachen ist nur an den offiziellen Feuerstellen erlaubt. Diese sind mit einem schwarzen Flammensymbol auf weißem Grund gekennzeichneten.

Verboten ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten. Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auf eigenen Grundstücken reduziert sich dieser Abstand auf 30 Meter.

Abstände müssen eingehalten werden

Doch es gelten noch weitere Mindestabstände. Offene Feuer müssen mindestens 200 Meter von Autobahnen, 100 Meter von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und 50 Meter von Gebäuden entfernt sein. Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.

Flaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und müssen deshalb nach einer Rast wieder mitgenommen werden.