Beliebt auch bei Ortenauern: das Outlet-Dorf im elsässischen Roppenheim. Kurze Einkaufstrips über die Grenze dürften vorerst vorbei sein. (Archivfoto) Foto: RTSO

24-Stunden-Regel gilt nur noch für unbedingt erforderliche Fahrten nach Frankreich oder in die Schweiz.

Ortenau/Elsass - Noch schnell über den Rhein, um letzte Weihnachtsgeschenke zu kaufen? Spontan zum Skifahren in die Schweiz? Das soll ab Mittwoch nicht mehr möglich sein. Baden-Württemberg plant wegen der nach wie vor hohen Infektionslage, Stippvisiten ins benachbarte Ausland zu unterbinden.

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Nach Berichten mehrerer Medien soll schnellstmöglich die Corona-Verordnung des Landes angepasst und damit der sogenannte kleine Grenzverkehr stark eingeschränkt werden. Die nach übliche 24-Stunden-Regel gilt dann nur noch für unbedingt erforderliche Fahrten nach Frankreich oder in die Schweiz, etwa für Arbeitnehmer. Wer aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen ins Ausland will, muss sich ab sofort in eine zehntägige Quarantäne begeben.

Das Ortenauer Landratsamt hatte bereits vergangene Woche gegenüber der LZ deutlich gemacht, dass es "selbstverständlich nicht im Sinne des Infektionsschutzes" sei, "wenn es, nun statt auf deutscher Seite, in französischen Innenstädten zu zahlreichen Begegnungen kommen würde". Der Warnung zum Trotz fuhren angesichts des Lockdowns in Deutschland auch am Wochenende wieder viele Ortenauer zum Shoppen nach Frankreich. Dort war die landesweite Schließung aller Geschäfte bereits Ende November wieder aufgehoben worden. Die Einzelhändler in Straßburg und auch das bei vielen Modefans aus der badischen Grenzregion beliebte Outlet-Center in Roppenheim hatten am vierten Adventssonntag geöffnet.