Der neue Schwenninger Marktplatz, hier ein Foto vom August 2020, lockt die Menschen an.Archiv-Foto: Semenescu Foto: Schwarzwälder Bote

Infrastruktur: Doch 2021 muss das Gebiet Marktplatz und seine Erweiterungen abgerechnet werden

Schwenningen hat sich zum Positiven verändert. Freilich hat die Landesgartenschau 2010 dazu beigetragen. Aber auch das Sanierungsgebiet "Marktplatz" mit seinen Ergänzungen, das Ende 2021 nach 15 Jahren abgeschlossen wird. Jedoch ist bereits ein neuer Bebauungsplan in Aussicht.

VS-Schwenningen (uwk). Die Neckarhalle, die neue Feuerwache, Veränderungen am Muslenplatz und freilich der neue Marktplatz und seine Umgebung haben das Stadtbild zum Positiven verändert. Die Sanierungsziele seien erreicht worden, so die Stadtverwaltung in der Vorlage zur nächsten Beratung. Der Technische Ausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 15. Juni, mit dem Thema beschäftigen.

Aufgrund der schon sehr langen Laufzeit des Sanierungsgebietes dränge das Land Baden-Württemberg auf seine Abrechnung, zeigt die Verwaltung auf. Geplante Fördermaßnahmen wie die Neugestaltung des Muslenplatzes könnten somit nicht mehr im Rahmen dieses Sanierungsgebietes erfolgen. Das Land stelle jedoch eine Programm-Neuaufnahme für 2022 in Aussicht, indem Teile des Sanierungsgebietes Marktplatz nach Aufhebung der Satzung "Sanierungsgebiet Marktplatz" wieder aufgenommen werden (Rathaus, Muslenplatz, Alleenstraße 13). Für das Projekt Alleenstraße 13 (Kita) sei die Förderfähigkeit des Grunderwerbs im Sanierungsgebiet Marktplatz, der Umbau und die Modernisierung im künftigen Sanierungsgebiet ermöglicht worden. Dieses Vorgehen entspreche dem zur Fördermaßnahme der Neckarhalle.

Eine Abrechnung des Sanierungsgebietes solle umgehend nach Abschluss der laufenden Maßnahmen erfolgen, erläutert die Verwaltung weiter. Hiervon erfasst werdeder Umbau des Stellwerks zur Eisdiele, der im Juli soweit sein soll, sowienoch mögliche Grunderwerbe wie zum Beispiel des Areals Alleenstraße 13 zur Erweiterung des Angebots an Kindertageseinrichtungen. Hierzu habe das Regierungspräsidium Freiburg den Bewilligungszeitraum bis zum 31. Juli verlängert.

Geltungsdauer verlängern

Der für das Sanierungsgebiet Marktplatz bewilligte Förderrahmen beträgt nach Informationen der Stadt rund 12,6 Millionen Euro. Dies entspreche einer Finanzhilfe von rund 7,6 Millionen Euro. Hiervon bislang abgerufen worden seien rund 4,5 Millionen Euro. Die übrigen Finanzhilfen würden für die noch abzuwickelnden Maßnahmen zuzüglich der zu erwartenden Honorare und Gutachtenkosten ausreichen, meint die Stadtverwaltung.

Wichtig sei jedoch, die Geltungsdauer der Sanierungssatzung bis 31. Dezember zu verlängern, da infolge eines Schreibfehlers in der amtlichen Bekanntmachung die Geltungsdauer auf Ende April 2021 begrenzt wurde.

Es soll jedoch in Teilen weiter gehen: Mit einem "einfachen Bebauungsplan Marktplatz". Darin gehe es um die Sicherung der Sanierungsziele des Sanierungsgebietes Neckarstraße, das ebenfalls zu diesem Gebiet gehört. Der als einfacher Bebauungsplan aufzustellende Bauleitplan regelt im Wesentlichen die Flächennutzung und somit insbesondere die Widmung der öffentlich genutzten Bereiche.