Die Leiterin des GVV-Umweltbüros, Wiltrud Siegfried, präsentiert die Potenzialflächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Pfohrener Gemarkung. Ortsvorsteher Gerhard Feucht folgt den Ausführungen. Foto: Rainer Bombardi

Das Gremium hat in Pfohren mehrere Flächen als geeignet für entsprechende Anlagen eingestuft und damit die Grundlage für weitere Planungen geschaffen.

Der Ortschaftsrat Pfohren definierte fünf Potenzialflächen als geeignet für die Ausweisung von Freiflächenphotovoltaikanlagen. Diese konzentrieren sich auf zwei dicht beieinander liegende Gewanne im Bereich „Zum Teil“ und die benachbarten Gewanne Bonstetten/Krummäcker.

 

 Leiterin Wiltrud Siegfried vom GVV-Umweltbüro hatte im Vorfeld in die Thematik eingeführt. Nach langer Diskussion einigte sich das Gremium, 40 der insgesamt 76 Hektar Potenzialfläche als geeignet einzustufen. Seine Zustimmung verband es mit der Einschränkung, auf wertvollen landwirtschaftlichen Flächen nur Agri-PV-Anlagen zu genehmigen und ergänzte es mit der Forderung den möglichen Ausbau der PV-Anlagen auf allen Dächern öffentlicher Gebäude ebenfalls aufzunehmen.

Ratsmitglied Marcel Wolf war der Ansicht, dass Pfohren seinem Beitrag zur regenerativen Energieerzeugung mit der Aufnahme aller ausgewiesenen Flächen gerecht wird. Er erinnerte daran, dass das Interesse für den Bau von PV-Anlagen mit zunehmender Größe zusammenhängender Flächen für Eigentümer und Investoren steigt. Kritisch äußerte sich Martin Wesle, der vor einem weiteren Verbrauch wertvoller landwirtschaftlicher Flächen warnte.

Christoph Hofmeier beklagte, dass die Aufnahmefähigkeit des produzierten regenerativen Stroms mit dem vorhandenen Netz nicht möglich ist und die Speichermöglichkeit sich noch in Grenzen hält.

Eindeutig sprach sich der Ortschaftsrat gegen eine Aufhebung der städtischen Dorfkernförderung aus, die vor allem den Umbau von Ökonomiegebäuden zu Wohnzwecken und die Bebauung von Baulücken im Dorfkern mit bis zu 20.000 Euro fördert. Der Ortschaftsrat sprach von einem falschen Signal der Verwaltung, da sich unter anderem das Einsparpotenzial in Grenzen hält und damit der Anreiz zur innerörtlichen Bebauung abnimmt.