Bei den „Süßen Matten“ in Altdorf soll die gewerbliche Entwicklung stärker im Fokus stehen. Foto: Ullrich

Die Nutzung im Baugebiet westlich des Altdorfer Sportplatzes soll sich gezielt auf Gewerbebetriebe konzentrieren. Deshalb haben der Altdorfer Ortschaftsrat und der Ettenheimer Bauausschuss sich für eine Änderung ausgesprochen.

Die jetzige Fassung des Bebauungsgebiets „Süße Matten“ in Altdorf westlich der B 3 lässt Anlagen für soziale Zwecke zu. Damit sind etwa Einrichtungen der Kinderbetreuung, Jugendhilfe, Pflege, Sozialarbeit und andere gemeint. Nach den bisherigen Bebauungsplan-Vorgaben hätten sie eine ausnahmsweise Zulässigkeit in Anspruch nehmen können. Der Ortschaftsrat Altdorf am Montag und der Bauausschuss Ettenheim am Dienstag haben sich nun jedoch dafür ausgesprochen, diese Möglichkeit auszuschließen. „Die gewerbliche Entwicklung soll stärker den Fokus genommen werden“, erklärte Bauamtsleiter Markus Schoor. Zudem sollen mögliche soziale Einrichtungen nicht mit den Immissionen des für gewerbliche Nutzung vorgesehenen Gebiets in Konflikt kommen.

Für den Zeitraum bis zur Rechtskraft der Änderung soll auch eine Veränderungssperre mit einer Geltungszeit von mindestens zwei Jahren über das Gebiet gelegt werden. Für diesen Zeitraum bedürfen alle baurechtlichen Entwicklungen der Genehmigung des Ortschafts- und Gemeinderats.

Stadt konnte Flüchtlinge bislang selbst unterbringen

Nicht auszuschließen, wenn auch etwa in der Ettenheimer Bauausschuss-Sitzung nicht ausdrücklich angesprochen, ist, dass diese Maßnahme im Zusammenhang mit einer Bauvoranfrage zu sehen ist, die in der jüngsten Bauausschuss-Sitzung in Form einer nachgereichten Beratungsvorlage auf den Tisch der Räte kam. Dabei will ein Privater von der Stadt wissen, ob für ihn die Errichtung eines Flüchtlingswohnheims mit zwei Wohnblöcken mit jeweils drei Vollgeschossen und insgesamt 60 Wohnungen in der Industriestraße (sie zählt zum Bebauungsplan „Süße Matten“) möglich wäre. Projektiert wird auf einer Teilfläche des Geländes der ehemaligen Firma Schmalzhaf.

Rainer Gruninger von der Unteren Baurechtsbehörde und Schoor machten den Mitgliedern des Ettenheimer Bauausschusses deutlich, warum die Stadt dafür kein grünes Licht signalisieren könne. Derlei Privatinitiativen könnten nur zur Anwendung kommen, wenn im Einzelfall nachgewiesen werden könne, dass sich solche Unterkünfte auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellen lassen – sprich bei zwingendem öffentlichen Bedarf. Die Stadt Ettenheim aber habe bisher die ihr zugewiesenen Flüchtlinge immer unterbringen können.