Unbekannte haben das Probelokal der Narren in der Burgstraße über das Wochenende mit Graffiti beschmiert und mehrere Fenster eingeschlagen. Nun ermittelt die Polizei.
Eingeschlagene Fensterscheiben und unkenntliche Kritzeleien in neongelber Sprühfarbe „zieren“ seit vergangenem Wochenende den Eingangsbereich des Probelokals der Narrenzunft Schwenningen. Insgesamt verursachten die Vandalen laut Polizei einen Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro.
Ein Vereinsmitglied hatte die Schandtaten am Montagmorgen entdeckt und daraufhin bei Zunftmeister Lutz Melzer gemeldet. Dieser erstattete umgehend Anzeige bei der Polizei. Hoffnung auf eine Aufklärung der Tat hat er aber eher keine, denn es ist nicht das erste Mal, dass das Probelokal der Narrenzunft Schwenningen Opfer von Schmierereien wird.
Ermittlungen bleiben oft ohne Erfolg
Bereits vor einem Jahr hatten Unbekannte hier ihr Unwesen getrieben und den Eingangsbereich großflächig mit Graffiti beschmiert, erzählt der Zunftmeister. Auch damals habe man Anzeige bei der Polizei erstattet, die Täter konnten jedoch bis heute nicht ermittelt werden.
Warum das Probelokal immer wieder zum Ziel wird? Die Mitglieder der Narrenzunft haben einen Verdacht: „Wahrscheinlich haben die sich früher beim alten Schlachthaus rumgetrieben“, meint Melzer. „Seit das abgerissen wurde, treiben sie sich jetzt wahrscheinlich hier rum.“
Graffiti-Künstler darf ans Werk
Um potenzielle Täter in Zukunft abzuschrecken, soll nun weitere Beleuchtung mit Bewegungssensor im Eingangsbereich des Probelokals installiert werden.
Außerdem soll die Wand bald gerichtet werden – die Kosten übernimmt vermutlich die Versicherung – und soll dann von Graffiti-Künstler Jonas Fehlinger mit einem richtigen Kunstwerk versehen werden. „Das übersprühen sie dann hoffentlich nicht.“
Hinweise zu den Tätern nimmt die Polizei in Schwenningen unter der Telefonnummer 07720/8 50 00 entgegen.
Sachbeschädigung – Welche Strafe droht?
Eine Sachbeschädigung
begeht, wer fremdes Eigentum oder öffentliche Einrichtungen vorsätzlich, das heißt mit Absicht beschädigt oder zerstört. Das kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Ein Sonderfall ist hierbei Graffiti: Denn ob illegale Graffiti zur Sachbeschädigung gerechnet werden, kommt auf den konkreten Fall an. Wenn, wie in den meisten Fällen, durch die Reinigung der Farbe die Hauswand in Mitleidenschaft gezogen wird, handelt es sich um Sachbeschädigung. Lässt sich die Farbe jedoch problemlos wieder entfernen, so liegt trotz des Kostenaufwandes keine Substanzverletzung und demnach keine Sachbeschädigung vor.