Darf nur ein Spielhallenstandort bleiben? Die Frage ist verzwickt. (Symbol-Foto) Foto: Belish – stock.adobe.ocm

Wenn am 1. Juli die Neuauflage des Glücksspielstaatsvertrages in Kraft tritt, müssen viele Spielhallen im Land ihre Türen schließen. In Vöhringen gibt es mit dem "Magic Casino" und der "Flippothek" gleich zwei Betreiber. Wird es die beiden am 1. Juli noch geben?

Vöhringen - Zwei Spielhallen in nächster Nähe voneinander – die Situation, wie sie es in Vöhringen am "Autohof24" gibt, will die neue Regelung eigentlich verbieten. Mindestens 500 Meter zwischen Spielotheken müssen es sein, schreibt der Glücksspielstaatsvertrag vor.

Bedeutet das für eine der beiden Spielhallen das Aus? Bürgermeister Stefan Hammer verweist darauf, dass für die Konzessionierung der Spielhallen nicht die Gemeinde, sondern das Kreisordnungsamt zuständig ist.

Glücksspiel in Rottweil - Jede zweite Spielhalle steht vor dem Aus

Eine Schließung könnte jedoch spürbare Auswirkungen auf die Finanzen der Gemeinde haben. Denn die Vergnügungssteuer bringt jährlich eine knappe Million oder sogar etwas mehr in die Gemeindekasse. "Durch die Schließungen in den Corona-Lockdowns sind die Ausfälle in der Vergnügungssteuer für die Gemeinde bereits präsent", bestätigt Hammer. 2021 sind noch keine Einnahmen verbucht worden.

Die Gemeinde fahre aufgrund der Pandemie 2021 einen vorsichtigen finanziellen Kurs. "Gefahren für den Ausgleich des Gemeindehaushalts sehe ich nicht", macht Hammer klar. Er merkt an, dass "Vergnügungssteuern nicht vornehmlich der Einnahmeerzielung dienen, sondern eine Lenkungsfunktion haben".

Zum sozialen Aspekt sagt Hammer: "Spielsucht ist ein sehr ernstzunehmendes Problem. Es zerstört private Existenzen und dahinterstehende Familien. Allerdings muss nun beobachtet werden, ob durch das Verbot der Spielhallen nun nicht ein Teil der Szene zunehmend ins Internet verdrängt wird."

"Die Branche wird ruiniert"

Und wie sehen das die Betreiber? Michael Mühleck von den Magic Casinos ist ziemlich sauer. Das Gesetz bezeichnet er als "Drama". Die komplette Branche werde so ruiniert, meint Mühleck.

Er schildert: "Derzeit beschäftigen wir, genauso wie unser dortiger Kollege, im Durchschnitt um die zehn Mitarbeiterinnen. In der Regel ausschließlich weiblich, viele alleinerziehende Mütter, die es schätzen, dass wir sehr flexible Arbeitszeiten und Modelle anbieten können." Sollte der Standort schließen, würden diese Arbeitsplätze wegfallen.

Was ihn am meisten ärgert: "Wer von den beiden und warum, also nach welchen Kriterien, dann im Rahmen des Auswahlverfahrens durch die zuständige Behörde als Überlebender dort weiter seine Existenz fristen darf, dafür finden sich im Gesetz keine Anhaltspunkte."

Erlaubnisse weiterhin gültig

Auf Nachfrage erklärt das Kreisordnungsamt die etwas verzwickte Situation in Vöhringen. Die beiden Spielhallenkomplexe seien zu unterschiedlichen Zeiten in Betrieb genommen worden und hätten entsprechende Erlaubnisse, damals gemäß § 33i Gewerbeordnung, erteilt bekommen, erläutert Abteilungsleiter Thomas Seeger.

Neue Erlaubnisse seien nach Inkrafttreten des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) erteilt worden. Beide Spielhallen hätten damals Härtefall-Übergangsregelungen geltend gemacht – diese seien in den Erlaubnissen von 2017 berücksichtigt worden. Die Empfehlung des Landes, die Erlaubnisse an die Gültigkeit des Staatsvertrags, also bis 1. Juli 2021, anzupassen, habe nicht eingehalten werden können, erklärt Seeger, "da das LGlüG keine entsprechende Regelung enthielt; dort ist lediglich die Regelung enthalten, dass eine Spielhallenerlaubnis auf maximal 15 Jahre zu befristen ist".

Nun laufen die Erlaubnisse der beiden Betreiber über den 30. Juni hinaus. Das bedeutet: Die beiden Vöhringer Standorte dürfen erstmal bleiben. Wie lange? Das wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben.