Nur neben, aber nicht auf den Gleisen protestierte Fridays for Future im Jahr 2024 in Villingen. Das Demo-Verbot auf den Gleisen hat die Stadt nun einkassiert. Foto: FFF

Fridays for Future wollte für den Ringzug-Ausbau über Gleise ziehen. Die Stadt VS stoppte das – und half später dem Widerspruch ab. Eine formale Korrektur mit Signalwirkung.

Auf der ohnehin gesperrten Trasse der Schwarzwaldbahn wollte Fridays for Future im Sommer 2024 für den schnellen Ausbau des Ringszugs demonstrieren. Die Aktivisten wollten schließlich dort laufen, wo die Mobilitätswende konkret werden soll – auf der Strecke in Richtung der geplanten Station „Villingen West“.

 

Die Stadt untersagte das Betreten der Gleise damals. Begründung: Sicherheitsbedenken, möglicher Baustellenverkehr, Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Fridays for Future widersprach – und bekam nun Recht. Im September 2025 half die Stadt dem Widerspruch ab und hob die Untersagung der Versammlungsstrecke auf. Eine inhaltliche Neubewertung der Gefahrenlage ist damit allerdings nicht verbunden.

Aus Sicht der Aktivisten war schon die ursprüngliche Entscheidung angreifbar. Eine „Rechteabwägung gegenüber der Versammlung“ und eine nur kurzfristige Unterbrechung des Bauverkehrs für „maximal zwei Stunden“ an einem Freitagnachmittag sei nicht geprüft worden.

Stadt ging von einer unmittelbaren Gefahr aus

Zudem habe die Stadt argumentiert, es fehle eine Ausnahmegenehmigung nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Nach Auffassung von Fridays for Future sei jedoch „die Stadt als Versammlungsbehörde hier für die Prüfung der Genehmigung und Absicherung verantwortlich“.

Die Stadt stellt den Vorgang nun nüchterner dar. Pressesprecherin Madlen Falke verweist darauf, dass das Bürgeramt damals eine Auflage erlassen habe, weil angekündigt gewesen sei, „die Bahnstrecke betreten zu wollen“. Man sei von einer „unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ausgegangen.

Wäre eine Schienen-Demo tatsächlich möglich?

Entscheidend ist jedoch ein formaler Punkt: Das Betreten von Bahnanlagen ist bereits nach Paragraf 62 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verboten. Die zusätzliche Auflage sei daher „entbehrlich“, wenn auch „hinsichtlich des Inhalts allerdings nicht grundsätzlich falsch“, wie Falke sagt. Genau diese Doppelung habe der Widerspruchsführer angegriffen – deshalb sei ihm abgeholfen worden.

In der Sache bleibt die Stadt zurückhaltend. Versammlungen auf Bahnflächen seien „besonders sensible Versammlungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial“. „Jedes Betreten von Eisenbahngleisen verstößt“ gegen die EBO. Bei der Abwägung mit der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz hätten „der Schutz von Leben und Gesundheit sowie die Aufrechterhaltung eines sicheren Bahnverkehrs Vorrang“. Ob eine künftige Anmeldung genehmigt würde, lasse sich nicht vorab sagen – sie werde „immer individuell“ geprüft.

FFF fordert Ausbau bis St. Georgen

Für Fridays for Future ist die juristische Korrektur dennoch ein Signal. „Wir stehen nach wie vor hinter der Forderung: Für eine klimafreundliche Mobilität wird auch ein schneller Bahnausbau benötigt“, sagt Anmelder Jonas Klein.

„Wir erwarten beim Ringzug 2.0, der Weiterführung bis St. Georgen und dem Anschluss von Villingen West von der Stadt, dass initiativ vorangegangen und das Verfahren beschleunigt wird. Das Projekt ist ein Schlüssel für die Mobilitätswende in der Region“, betont Klein die Bedeutung des Projekts.

Man werde die Demonstration deshalb „bei Gelegenheit“ nachholen, um „weiter Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Projekt zu lenken“.Wann es tatsächlich zur Gleis-Demo kommt, ist offen. Eine Aktion über die Bahntrasse sei abhängig davon, wann Baustellen auf der Strecke seien – „so dass keine eigene Sperrung der Bahnstrecke erforderlich wird“. Man wolle nicht diejenigen einschränken, „welche bereits die Bahn auf dieser Strecke nutzen“.