Bei der Frage der Gleichstellung homosexueller Paare sind Union und SPD weit auseinander. Foto: dpa

Die SPD wollte homosexuellen Paaren Eheschließung und Adoption ermöglichen, die Union war dagegen. Die jetzt getroffene Einigung lässt Raum für Interpretationen.

Die SPD wollte homosexuellen Paaren Eheschließung und Adoption ermöglichen, die Union war dagegen. Die jetzt getroffene Einigung lässt Raum für Interpretationen.

Berlin - Union und SPD wollen bei der Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnern mit Ehepaaren einer Konfrontation aus dem Weg gehen. In der voraussichtlich letzten Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe für Innen und Recht verständigten sich beide Seiten auf eine Formulierung zu dieser bislang hoch strittigen Frage: Bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften soll demnach „darauf hingewirkt“ werden, „dass bestehende Diskriminierungen in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden“. Das verlautete nach der Sitzung der AG aus Verhandlungskreisen. Die Formulierung lässt beiden Seiten viel Raum für Interpretationen.

Die SPD hatte gefordert, schwulen und lesbischen Paaren die Möglichkeit zu geben, eine Ehe zu schließen und Kinder zu adoptieren. Der Unions-Verhandlungsführer, der amtierende Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), hatte das noch am Freitag vor der AG-Sitzung kategorisch abgelehnt. „Das ist mit der Union nicht zu machen. Wir werden das nicht akzeptieren“, sagte er. Ob die Union nun eine Öffnung der Ehe und volle Adoptionsrechte für schwule und lesbische Paare als jene Schritte versteht, die zum Abbau der Diskriminierungen nötig wären, ist fraglich.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen müssen noch mit der großen Runde der Koalitionsverhandlungen abgestimmt werden. Diese berät am kommenden Mittwoch über die Innen- und Rechtsthemen.

Lebenspartnerschaft nicht völlig gleichgestellt

In Deutschland gibt es für schwule und lesbische Paare seit 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Die ist aber rechtlich nicht komplett mit der Ehe gleichgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen eine Gleichstellung mit der Ehe eingefordert - bei der Erbschaftssteuer, beim Grunderwerb, bei Betriebsrenten, beim Familienzuschlag für Beamte und zuletzt beim Ehegattensplitting.

Das Gericht hatte im Februar auch das Adoptionsrecht homosexueller Paare gestärkt. Dabei geht es um Fälle, in denen ein Partner bereits ein Kind adoptiert hat und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Diese „Sukzessivadoption“ war zuvor nur Eheleuten erlaubt. Die Karlsruher Richter betonten in ihrer Entscheidung damals: „Es ist davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe.“

Die gemeinschaftliche Adoption ist schwulen und lesbischen Paaren aber bislang noch vorenthalten. Dazu wird nun eine Entscheidung aus Karlsruhe erwartet. Dort sind zwei Verfahren zu dieser Frage anhängig. Allerdings geht es dabei um die Adoption von Pflegekindern, die inzwischen volljährig sind. Es ist daher unklar, ob der konkrete Fall für eine Grundsatzentscheidung zu der Frage geeignet ist, ob ein schwules oder lesbisches Paar ein bislang unbekanntes minderjähriges Kind adoptieren kann.

Denkbar wäre, dass Union und SPD die neuerliche Entscheidung aus Karlsruhe abwarten, bis sie das Thema nochmals angehen. Wann diese Entscheidung fällt, ist laut Verfassungsgericht noch nicht absehbar.