Nach Vergabe muss schnell gebaut werden. Foto: HNFOTO – stock.adobe.com

Mit dem (einstimmigen) Beschluss wurde eine "klare Grundlage geschaffen", freute sich Bürgermeister Markus Huber nach der Abstimmung. Bisher wurde bei der Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze das sogenannte "Windhundprinzip" angewandt, hieß es in der Sitzungsvorlage. Wer zuerst angefragt hatte, bekam demnach das Vorrecht auf den Erwerb des Bauplatzes.

Dornhan - Im Hinblick auf die Vergabe von Bauplätzen in den Baugebieten "Höhwandel" in Weiden, "Ochsengarten" in Marschalkenzimmern, "Hungerbühl" (Bauabschnitte drei und vier) sowie weiterer Gebiete hatte die Verwaltung Bedenken an der Rechtssicherheit des bisher angewandten Prinzips bekommen. Stattdessen solle in Zukunft ein Punktesystem im Rahmen einer Richtlinie zum Tragen kommen. Damit verspreche sich die Gemeinde Rechtssicherheit und Gleichbehandlung aller Bauplatzinteressenten.

Die grundsätzliche Aufstellung der Vergaberichtlinien wurde bereits in verschiedenen Gremien vorgestellt und beraten, informierte die Verwaltung weiter. Der Verwaltungsausschuss hatte im April in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Kriterium "gemeldeter und tatsächlicher Hauptwohnsitz in Dornhan innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist" mit maximal 30 höher zu bewerten.

Vergabekriterien gezeigt

Bürgermeister Huber stellte dem Gremium die Eckpunkte der Vergabekriterien vor. Insgesamt gebe es 100 Punkte zu vergeben. So soll beispielsweise das ehrenamtliche Engagement in Vereinen, der Feuerwehr, DRK, THW, DLRG oder in einem Gremium mit bis zu 15 Punkten gewichtet werden. Die Kriterien "Familienstand", "Anzahl der im Haushalt der Bewerber mit Hauptwohnsitz gemeldeter und tatsächlich wohnenden minderjährigen Kindern" sowie "Behinderung und Pflegegrad" sollen dagegen etwas geringer bewertet werden. Verheiratete oder eingetragene Partnerschaften erhalten fünf Punkte, pro Kind werden sieben Punkte (bis zu 21) berechnet. Für die Wartezeit gebe es maximal zehn Punkte zu vergeben.

Der Entwurf der Vergaberichtlinie wurden dementsprechend angepasst und lag inklusive Berechnungsbeispiel und Antragsentwurf als Anlage der Sitzungsvorlage vor. Dabei waren auch die Verpflichtungen aufgelistet. So ist der Käufer etwa verpflichtet, den Bau innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages abzuschließen.