Bebauungspläne: Gemeinderat beschließt Änderungen

Glatten. Die jeweils ersten Änderungen der beiden Bebauungspläne "Sonnenhalde-Ost" und "Frühlingsstraße-Gesamt" hat der Glattener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Im Zuge der Generalüberarbeitung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten waren die beiden Änderungen der Bebauungspläne schon häufiger Thema im Gemeinderat. Jetzt wurde die Satzung über die Änderung der beiden Bebauungspläne beschlossen.

Die Änderungen sind notwendig, damit die vorgesehenen Flächenreduzierungen in der generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 wirksam werden. Hintergrund ist, dass bei der generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans ein Überschuss an Wohnbauflächen für den Teilverwaltungsraum Glatten festgestellt wurde.

Zur erforderlichen Reduzierung sollen unbebaute Teilflächen aus den Bebauungsplänen herausgenommen werden. Durch die Streichung von Teilflächen kann die Entwicklungsfläche "Leimen" im Flächennutzungsplan 2030 beibehalten werden. Im Bereich "Frühlingsstraße-Gesamt" fallen drei gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke in Hanglage am nördlichen Ende der Frühlingsstraße aus der vorgesehenen Wohnbaufläche heraus. Um einiges größer – mit 1,65 Hektar – ist die aus dem Bebauungsplan "Sonnenhalde-Ost" herauszunehmende Fläche, die sich oberhalb des Ortskerns Glatten an einer landschaftsprägenden und exponierten Kuppe zwischen dem Tal der Glatt und der Lauter befindet.

Dort war bisher eine heute nicht mehr zeitgemäße mehrgeschossige Terrassenhausbebauung, gegebenenfalls mit ergänzender Hotelnutzung, vorgesehen. Es sei einmal ein Hotel mit Ferienhäuschen geplant gewesen, wobei sich aber nie etwas getan habe, hatte Bürgermeister Tore-Derek Pfeifer schon früher zum fast 50 Jahre alten Bebauungsplan erläutert. Eine Nutzung für Einzelhäuser kommt auch nicht in Frage, da dies erhebliche Erschließungskosten nach sich ziehen würde und die teilweise engen Zufahrtsstraßen zusätzlich belasten würde. Zudem soll auch aus Gründen des Landschaftsbilds auf eine vollständige Bebauung des Höhenrückens über Glatten verzichtet werden.