Noch vor dem Lokal soll ein unbekannter Angreifer den Mann mit einem Schlag auf den Hinterkopf bewusstlos gemacht haben. (Symbolfoto) Foto: pixabay

Erinnerungen sind lückenhaft. Tathergang bleibt schleierhaft. Verfahren eingestellt.

Glatten/Horb - Après-Ski-Party mit Konsequenzen: Wegen mutmaßlicher gefährlicher Körperverletzung mussten sich zwei Partygäste vor dem Amtsgericht Horb verantworten. Doch die Aussagen des mutmaßlichen Opfers warfen Fragen auf.

Während einer Après-Ski-Party am 24. März vergangenen Jahres in einer Glattener Gaststätte verließ ein 39-jähriger Mann gegen 4 Uhr früh das Lokal, nachdem er zuvor mit einem anderen Gast aneinandergeraten und von den Betreibern vor die Tür gesetzt worden war. Noch vor dem Lokal soll ein unbekannter Angreifer den Mann mit einem Schlag auf den Hinterkopf bewusstlos gemacht haben. Als der Geschädigte kurz danach aus seiner Bewusstlosigkeit erwachte, fand er sich am nahegelegenen Kreisverkehr liegend wieder.

Einer der beiden Angeklagten soll auf ihm gesessen und ihm ins Gesicht geschlagen haben. Der andere soll ihn mit Tritten malträtiert haben. Der 39-Jährige soll während des Angriffs mit einer Anzeige gedroht haben. Doch einer der Täter habe darauf entgegnet: "Dann kriegst du jetzt richtig, damit sich die Anzeige lohnt."

Erst als sich ein 50-jähriger Autofahrer dem Kreisverkehr näherte und schließlich anhielt, sollen sich die Täter vom Opfer entfernt haben. "Als ich auf den Kreisverkehr zufuhr, konnte ich zwei stehende und eine liegende Person sehen", erinnerte sich der Autofahrer vor Gericht. "Der Größere von beiden trat auf den am Boden liegenden ein. Als ich dazu kam, verschwanden die beiden." Wohin die Täter flüchteten, konnte der Zeuge jedoch nicht genau sagen. Zu viele Menschen hätten sich im Bereich um den Kreisverkehr aufgehalten. Da der Verletzte über starke Schmerzen klagte und von einer vorangegangenen OP sprach, entschloss sich der Zeuge, einen Krankenwagen zu rufen. Auch die Polizei kam gegen 4.30 Uhr hinzu und befragte die Anwesenden. Anzeige erstatte das Opfer zwei Tage später.

Große Erinnerungslücken

Die Verteidiger der Angeklagten, Claus Unger und Lars Willems, bezweifelten die Glaubwürdigkeit des Geschädigten. Dieser hatte beispielsweise nach eigener Aussage "nur ein paar Bier getrunken", erreichte jedoch nachweislich einen Blutwert von 1,28 Promille. Auch hatte er bei einer ersten Aussage noch von drei Tätern gesprochen und konnte sich laut Zeugenaussagen erst im Nachhinein an die Details der Geschehnisse erinnern.

Ähnlich große Erinnerungslücken zeigten sich bei einem Großteil der Zeugen, die nach eigenen Aussagen am besagten Abend ebenfalls stark alkoholisiert waren. Eine Zeugin will dem Opfer zwar geholfen, allerdings keine Täter gesehen haben. Eine andere Zeugin konnte sich nur sehr vage an spätere Aussagen des mutmaßlichen Opfers erinnern, nach denen zufolge er sich angeblich an nichts erinnere.

"Bei der offenen Beweislage ist nicht deutlich, ob es für eine Verurteilung genügt, oder nicht", sagte Richter Albrecht Trick mit Blick auf die abweichende Aussage des Beschädigten und die lückenhaften Erinnerungen der Zeugen. Die Staatsanwaltschaft hatte daher angeboten, das Verfahren nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung einzustellen. Nach kurzer Besprechung mit ihren Anwälten willigten die Angeklagten zur Verfahrenseinstellung ein. Sie tragen daher letztlich nur die eigenen Anwaltskosten.

Claus Unger zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Zwar kam es zu keinem Freispruch, aber "auch eine Verfahrenseinstellung ist ein Erfolg".