Das geplante Alten- und Pflegeheim auf der Freifläche gegenüber dem Rathaus fällt eine Nummer kleiner aus. Archiv-Foto: Ade Foto: Schwarzwälder Bote

Bebauungsplan: Alten- und Pflegeheim in Glattens Ortsmitte wird kleiner / Bürgerwünsche berücksichtigt

Der Bebauungsplan "Ortszentrum Glatten" im beschleunigten Verfahren ist nach Stellungnahmen von Behörden und Anregungen von Bürgern geändert und entsprechend angepasst worden. Der Gemeinderat hat der geänderten Fassung mehrheitlich zugestimmt.

Glatten. Aufgrund der Stellungnahmen von Behörden, einer Bürgerinitiative und einzelner Bürger wurde die Zahl der Vollgeschosse des künftigen Pflegeheims von vier auf drei reduziert. Die Grundflächenzahl wurde ebenfalls vermindert. Das betreute Wohnen und die Tagespflege werden nicht weiterverfolgt, um die Zahl der künftigen "aktiven Bewohner" und Verkehrsteilnehmer im Plangebiet zu senken.

Dies bedeutet einen Wegfall von bisher elf geplanten Wohnungen im betreuten Wohnen. Es bleibt also bei der maximalen Zahl von 60 Pflegebetten im Alten- und Pflegeheim. Somit wird deutlich weniger Fläche verbaut, und die gesamte Kubatur des künftigen Gebäudes sowie der bislang geplanten Tiefgarage, deren Größe wiederum auf rund 30 Stellplätze für Schulzentrum und Glatttalhalle schmilzt, wird spürbar reduziert. Im Abwägungsvorschlag ist auch aufgenommen, dass die Tiefgarage der Allgemeinheit zugänglich sein wird, sodass auch die Parkplätze etwa für Mitarbeiter der Schule gesichert sind.

Bei den Bestandsgebäuden im Plangebiet wird im Bebauungsplan die bisherige Bebauung mit zwei Vollgeschossen zum Maßstab. Bei der Maximalhöhe orientiert man sich an dem höchsten der drei Bestandsgebäude. Zugelassen sind jetzt auch Flachdächer. Bei Ausführung des geplanten Pflegeheims als Flachdachbau wäre damit sogar eine Unterschreitung dieser Maximalhöhe möglich, was dem Ansinnen der Bürger, die Einwände erhoben hatten, entsprechen würde.

Mit der Festsetzung der Maximalgebäudehöhe von 14 Metern bei einem Satteldach ließ sich der Gemeinderat jedoch die planerische Möglichkeit offen, um in den Grundstücksverhandlungen eine andere Dachform als das vom Projektträger geplante Flachdach privatrechtlich einfordern zu können.

Die Grundflächenzahl der Bestandsgebäude wird dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechend auf 0,6 erhöht, sodass eine weitreichendere Bebauung der Grundstücke als im Bestand rechtlich möglich wird, heißt es weiter in der Sitzungsvorlage.

Zufahrt nur über die Schulstraße möglich

Behörden wie auch Bürger hatten Kritik an der Zufahrt zum künftigen Pflegeheim geäußert. Diese soll nun nur über die Schulstraße erfolgen, da die Zufahrt über die Lombacher Straße kritisch gesehen wurde. Die Ausarbeitung dazu wird mit den Fachbehörden noch festgelegt, wobei das Verkehrskonzept nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist.

Dem Wunsch, Freizeitanlagen auf dem Plangebiet zu errichten, könne nicht entsprochen werden, so die Verwaltung, da dies nicht mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde vereinbar sei und entlang der viel befahrenen Landesstraße auch nicht der Verkehrssicherheit diene.

Der Gemeinderat beschloss die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf.