In Baden-Württemberg sorgen Glatteis, Blitzeis und Eisregen aktuell für gefährliche Straßenverhältnisse. Viele Schülerinnen und Schüler sowie Eltern stellen sich daher die Frage: Gibt es heute schulfrei?
Das Kulturministerium schreibt auf seiner Webseite, dass Schülerinnen und Schüler ausnahmsweise dem Unterricht fernbleiben dürfen, wenn sie wegen ausgefallener Verkehrsmittel keine alternative Fahrtmöglichkeit haben oder der Schulweg aufgrund von Wetter oder anderen besonderen Umständen unpassierbar ist.
Was ist zu beachten?
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Information an die Schule:
Sollte der Schulweg aufgrund von Eisregen oder Glatteis nicht sicher begehbar sein, muss die Schule unverzüglich informiert werden. In diesem Fall gelten die Schülerinnen und Schüler als entschuldigt. -
Verordnung zur Schulpflicht:
Laut § 2 der Schulbesuchsverordnung müssen Eltern minderjähriger Kinder der Schule den Grund für das Fernbleiben mitteilen. Dies kann telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine nachträgliche schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Tagen nachzureichen. -
Prüfungen und hybride Lösungen:
Abschlussprüfungen wie das Abitur finden auch bei schwierigen Wetterlagen wie geplant statt. Bei Verspätungen gilt eine Toleranzgrenze von etwa 30 Minuten. Schülerinnen und Schüler, die nicht rechtzeitig erscheinen können, dürfen an einem Nachtermin teilnehmen. Seit der Schulgesetzänderung 2023 können Schulen zudem auf hybride Unterrichtsformen zurückgreifen, um betroffenen Schülern digitale Alternativen anzubieten.
Sicherheit hat oberste Priorität
Eltern sollten die aktuelle Wetterlage und die Sicherheit des Schulwegs genau abwägen. In besonders gefährlichen Situationen wie Glatteis oder Blitzeis steht die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler über der Anwesenheitspflicht. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Schule oder den Schulträgern vor Ort.