Bislang gibt es bei Gemeinderatssitzungen (auf dem Bild ist die Sitzung im September zu sehen) in Bad Herrenalb keine coronabedingten Zugangsbeschränkungen. Das könnte sich aber bald ändern. Foto: Mutschler

Bei Gemeinderatssitzungen und ähnlichen Veranstaltungen müssen die Teilnehmer und Besucher im Gegensatz zu vielen anderen Veranstaltungen bislang keinen Nachweis über den Impfstatus oder einen negativen Coronatest vorlegen. In Bad Herrenalb könnte sich das jetzt aber bald ändern.

Bad Herrenalb - Die Corona-Zahlen steigen immer weiter. Deshalb hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung weiter verschärft. Und so gilt derzeit bei vielen Veranstaltungen 2G oder sogar die "2G Plus"-Regel – Geimpfte und Genesene müssen einen negativen Test vorweisen, Ungeimpfte haben keinen Zutritt. Es gibt aber auch eine Reihe von Veranstaltungen, für die diese strengen Zutrittsregeln nicht gelten. Dazu gehören etwa Gemeinderatssitzungen oder andere "Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie der Selbstverwaltung", wie es in der aktuellsten Corona-Verordnung des Landes in Paragraf 10, Absatz 1 heißt.