Nach der Grundsteuerreform müssen manche mehr und andere weniger bezahlen. (Symbolfoto) Foto: Pixabay/MabelAmber

Die Grundsteuerbescheide treffen in den Haushalten ein – und nicht überall ist die Überraschung positiv. Die Stadtverwaltung Triberg erklärt Details zum Verfahren und zu Ansprechpartnern.

In diesen Tagen werden die Grundsteuerbescheide versendet, die aufgrund der Grundsteuerreform viele Änderungen beinhalten werden. In einer Mitteilung informiert die Stadtverwaltung über Einzelheiten hierzu.

 

Erklärtes Ziel von Gemeinderat und Verwaltung war, dass es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen darf.

Der Hebesatz wurde so kalkuliert, dass dies gewährleistet ist und die sogenannte „Aufkommensneutralität“ gegeben ist. Die Aufkommensneutralität bezieht sich ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen in einer Gemeinde insgesamt, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen.

Es wird, so wie in allen Kommunen, Gewinner und Verlierer geben. Teurer wird es für die Bürger, die große Grundstücke beziehungsweise unbebaute Grundstücke besitzen. Günstiger wird es in der Regel für Bürger mit kleinen Grundstücken.

Weitere Informationen

Weitere Infos gibt es online unter www.grundsteuer-bw.de sowie auf der Webseite der Stadt, www.triberg.de. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Fragen zur Grundsteuerbewertung das Finanzamt Villingen-Schwenningen zuständig ist.