Die Größe des Gewerbeparks "Lindenrain" bei Calw ist nur aus der Luft so richtig zu erahnen. Foto: Fritsch

Es ist ein Mammutprojekt, an dem schon seit vielen Jahren geplant wurde und wird: das Industriegebiet "Lindenrain" oberhalb von Calw. Daran beteiligt ist auch die Stadt Bad Teinach-Zavelstein. Doch warum eigentlich? Rathauschef Markus Wendel erläutert die Hintergründe.

Bad Teinach-Zavelstein - Der Industrie- und Gewerbepark "Lindenrain" oberhalb von Calw ist gigantisch. Rund 21 Hektar Wald wurden gerodet, aktuell werkeln zig Bagger und Raupen an der riesigen Fläche. Doch das Gebiet wird interkommunal errichtet – also von drei Städten und Gemeinden in Zusammenarbeit. Neben Calw und Gechingen ist auch noch Bad Teinach-Zavelstein beteiligt. Doch wieso macht die Bäderstadt eigentlich bei diesem Projekt mit und welche Kosten kommen auf sie zu – gerade jetzt, wo für weitere Erschließungen etwas mehr als fünf Millionen Euro an Investitionen anstehen. Die verblüffende Antwort von Bürgermeister Markus Wendel zur zweiten Frage: keine. "Die erstmalige Erschließung wird fremdfinanziert", erläutert der Bad Teinach-Zavelsteiner Rathauschef. Diese Kredite werden dann mit dem Verkauf der Grundstücke getilgt. "Am Ende bleibt da meist noch was übrig", blickt Wendel auch beispielhaft auf das Interkommunale Gewerbegebiet (IKG) Würzbacher Kreuz zwischen Calw-Altburg, Oberreichenbach und Bad Teinach-Zavelsteins Teilort Rötenbach.

 

Jedes Jahr Einnahmen

Selbst das IKG, bedeutend kleiner als das neue "Lindenrain"-Areal, werfe jährliche Ausschüttungen ab. "Das hat bis jetzt jedes Jahr Einnahmen generiert", weiß Wendel. Grund genug, sich auch am zweiten Gebiet nun nahe Calw zu engagieren. Wobei es nicht so ist, dass man einfach Gelder abgreifen kann. Denn hinter dem Industriegebiet steht ein Zweckverband aus eben den drei beteiligten Kommunen.

Grund- und Gewerbesteuer werden eingenommen

"Dieser Zweckverband ist eine eigene Person des öffentlichen Rechts mit eigenem Haushaltsplan", erläutert Wendel das Konstrukt. Hier fließt auch die von den Betrieben entrichtete Grund- und Gewerbesteuer hin, ebenso die Verkaufserlöse der Grundstücke. Bleibt hier am Ende etwas übrig, wird das wiederum an die Kommunen verteilt – und zwar nach einem festen Schlüssel. Calw bekäme 80 Prozent, Bad Teinach-Zavelstein und Gechingen jeweils zehn Prozent. Es kann aber auch sein, dass die Gewinne zumindest in Teilen reinvestiert werden für Instandhaltungsarbeiten oder auch Erweiterungen.

Nur noch in Gemeinschaft möglich

Grundsätzlich sieht Wendel ohnehin heutzutage nur noch die Chance, im Verbund größere Gewerbegebiete zu erschließen. "Man kann nicht mehr an jedes kleine Dorf ein Gewergebebiet hängen", sagt der Rathauschef. Obendrein werde das wohl vom Regionalverband und auch aus dem Flächennutzungsplan – beides Organe und Richtschnüre für die Raumplanung – gar nicht mehr genehmigt. Für "ausgeschlossen" halte er es, dass eine solch große Fläche noch für eine einzelnen Kommune genehmigt werde.

Außerdem: Statt vieler kleiner Eingriffe in die Natur, mache man lieber einen großen wie nun bei "Lindenrain" und gleiche das über diverse Maßnahmen wieder aus. Zudem, so Wendel, ist die Erschließung dadurch wirtschaftlicher zu gestalten.

Ein weiterer Punkt, weshalb Bad Teinach-Zavelstein bei "Lindenrain" mitmischt: Es gibt auch aus dem eigenen Stadtgebiet Anfragen von Betrieben, berichtet Wendel. Die könne man dann ruhigen Gewissens an die beiden Gebiete am "Würzbacher Kreuz" oder "Lindenrain" verweisen.

Logistikunternehmen oder Fußballstadien sind unzulässig

"Wir bringen die Interessen der Betriebe dann auch im Zweckverband ein", sagt der Bad Teinach-Zavelsteiner Verwaltungschef. Dann werde entschieden, ob der Betrieb dorthin passe oder eben nicht. Eine "Gigafactory Nordschwarzwald" wird es wohl nicht geben, dennoch ist auf der als eingeschränkten Industriegebiet ausgewiesenen Fläche vieles möglich. Einzig sind Beherbergungsbetriebe, Vergnügungsstätten, Logistikunternehmen, Lagerhäuser/Lagerplätze, gewerblich betriebene Anlagen für sportliche Zwecke wie Fußballstadien oder Sporthallen und Einzelhandelsnutzungen sowie Betriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen hantieren, unzulässig.