Während der Ebhauser Gemeinderat derzeit den Bebauungsplan "Gewerbepark an der Nagold" entwickelt, wird auf dem ehemaligen Glatz-Areal ein Discounter errichtet. Foto: Priestersbach

Gemeinderat: Gewerbepark an der Nagold

In Ebhausen werden derzeit Fakten geschaffen: Nachdem die Baulichkeiten auf dem früheren Glatz-Areal abgebrochen wurden und das Gelände an der Landesstraße 362 (früher B 28) planiert ist, soll hier bald ein neuer Netto-Markt entstehen – der bekanntlich die bestehende Filiale in Rohrdorf ersetzen wird.

Ebhausen. Im Ebhauser Gemeinderat beschäftigt man sich derweil mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für das Gesamtareal – nachdem hier momentan wieder die ursprünglichen Bauvorschriften von 1979 gelten, die keinerlei Sortiments- oder Marktgrößen-Beschränkungen vorsahen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte mit seinem Urteil im Herbst 2020 einen sechsjährigen Rechtsstreit zwischen den Investoren und der Stadt Nagold als Baurechtsbehörde beendet und die seinerzeitigen Bebauungspläne der Gemeinde Ebhausen für das Gebiet "Untere Aue" gekippt.

Weil man es mit einem "sehr komplizierten Bebauungsplan mit langer Vorgeschichte zu tun hat", wie es Bürgermeister Volker Schuler im Gemeinderat formulierte, wurde das Stuttgarter Büro Baldauf damit beauftragt, einen rechtskräftigen Bebauungsplan für das rund 15,7 Hektar große Plangebiet an der Nagolder Straße zu entwickeln. Von den Stuttgarter Architekten, die bereits seit Jahren die Planungen im Nagolder ING-Park umsetzen, wurde nun ein Vorentwurf für den "Gewerbepark an der Nagold" vorgelegt.

Bei der Vorgeschichte sei es jetzt wichtig, den Grundstein für einen Bebauungsplan zu legen, der auch vor Gericht bestehe, machte Planer Jerome Amiguet vom Büro Baldauf deutlich. Vor diesem Hintergrund seien weitere Gutachten und Untersuchungen notwendig – darunter ein Umweltbericht, eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie Untersuchungen hinsichtlich der Schallimmisionen. Geprüft werden soll ebenso das Thema Kreisverkehr im Bereich von Nagolder Straße und Uferstraße. "Der Bebauungsplan beinhaltet viele Faktoren und Aspekte", wie Bürgermeister Schuler anmerkte. Mit Blick auf die bereits bestehenden gewerblichen Ansiedlungen erfolgt zudem eine Unterteilung in ein Gewerbegebiet sowie in drei sonstige Sondergebiete "Fachmarktzentrum", "Lebensmitteldiscounter" und "Gärtnerei und Gartenfachmarkt".

Wie Jerome Amiguet den Räten erläuterte, sollen im reinen Gewerbegebiet durch die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben aller Art, öffentlichen Betrieben sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden vor allem die bestehenden Nutzungen abgebildet werden.

Ausschließen will man hingegen selbstständige Lagerhäuser und Lagerplätze, was somit auch für Garagenparks gelte. Wohnnutzungen sollen nur in sehr beschränktem Umfang zugelassen werden – also beispielsweise für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal oder Betriebsinhaber. In Sachen Einzelhandelsnutzung verwies der Planer auf das sogenannte "Handwerker- und Dienstleistungsprivileg". So soll es in diesem Gebiet den Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben ermöglicht werden, am Betriebsstandort selbst produzierte oder eingekaufte Waren zu verkaufen, die im engen Zusammenhang mit der Tätigkeit des Betriebes stehen.

Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sollen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes grundsätzlich ausgeschlossen werden, da sie nicht dessen Zielsetzungen entsprechen. Als "heikles Thema" bezeichnete Jerome Amiguet hingegen den Bereich der Vergnügungsstätten, die im Plangebiet zwar generell ausgeschlossen werden – denen im Bereich des sogenannten Gewerbegebiets 3 jedoch ein "gewisses Ansiedlungspotenzial" eröffnet werden soll.

In den "Sonstigen Sondergebieten" sollen dagegen nur die bereits vorhandenen oder genehmigten Nutzungen zugelassen werden. Das sonstige Sondergebiet 1 "Fachmarktzentrum" umfasst die bestehenden Lebensmittel- und Bekleidungsdiscounter sowie die Apotheke, die mit ihrer derzeit genehmigten Verkaufsfläche festgesetzt werden. Das Sondergebiet 2 "Lebensmitteldiscounter" betrifft den derzeit entstehenden Markt mit Bäckerei und Café, während das Sondergebiet 3 für die kürzlich eröffnete Gärtnerei mit Gartenfachmarkt und angeschlossener Bäckerei mit Café Gültigkeit erlangen soll.

Der Ebhauser Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbepark an der Nagold" zu. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang zu unterrichten.