Die dritte Erweiterung des Gewerbegebiets „Fichtenäcker“ wird in Angriff genommen. Foto: Stöhr

Fluorn-Winzeln will die gewerbliche Entwicklung vorantreiben: „Fichtenäcker“ soll erweitert werden.

Der Gemeinderat beauftragte das Büro Gfrörer für die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens zum geplanten Gewerbegebiet „Fichtenäcker III“.

 

Da die bisherigen Gewerbegebiete erschöpft sind, müsse man nun „den nächsten Schritt gehen“, erklärte der Fluorn-Winzelner Bürgermeister Rainer Betschner. Mit der Erweiterung sollen die beiden bisherigen Gewerbegebiete Fichtenäcker I und II zusammengeführt werden.

Dazu muss eine dazwischenliegende, etwa acht Hektar große Fläche von Außengebiet in Gewerbegebiet umgewandelt werden. Somit können die Voraussetzungen für die Erweiterung der ansässigen Betriebe oder auch für Neuansiedlungen von Firmen geschaffen werden, fasste das Empfinger Ingenieurbüro Gfrörer zusammen.

Wie weit würde eine Erweiterung gehen?

Das Gewerbegebiet „Fichtenäcker“ beginnt nördlich unterhalb der Tennisplätze und erstreckt sich südlich bis zum Feuerwehrhaus am Kreisverkehr. Die Erweiterung würde dann in etwa bis zur Höhe des Edeka-Marktes gehen, erklärte Betschner. Eine Erweiterung um einen dritten Abschnitt war schon länger im Gespräch und müsse nun angegangen werden.

Das Bebauungsplanverfahren soll bald eingeleitet werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens „Fichtenäcker III“ im Parallelverfahren schlägt mit etwa 93 000 Euro zu Buche. Das Büro Gfrörer wurde damit beauftragt.

Die Kosten verteilen sich auf die Jahre 2023 bis 2025 und werden in den Haushaltsplanungen berücksichtigt. Die Verwaltung wurde außerdem mit dem Erwerb der fehlenden Flurstücke beauftragt.

Wohnen nicht mehr möglich

Zuvor beschloss der Gemeinderat noch eine Bebauungsplanänderung in den Geltungsbereichen „Fichtenäcker II“, „Fichtenäcker II - 2. Erweiterung“ und „Fichtenäcker II – 2. Erweiterung, 1. Änderung“.

Damit soll sichergestellt werden, dass es sich um ein zusammenhängendes Gewerbegebiet handelt und das (ausnahmsweise) Wohnen dort nicht mehr möglich ist, erklärte Hauptamtsleiterin Stefanie Grumbach. Wenn etwa ein Betrieb nicht mehr existiere, so gebe es auch kein Wohnrecht mehr.

Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich wurde außerdem eine Veränderungssperre erlassen.