Mit der Aufnahme des Gewerbegebietes in den Flächennutzungsplan 2037 wird der Held Technologie eine Erweiterung am bisherigen Standort in westlicher Seite ermöglicht. Die Befestigung des Radweges vom Ortsende bis zum Hof Schöndienst kann vorläufig nicht realisiert werden. Foto: Ingrid Kohler

Mit der Aufnahme des Gewerbegebietes in den Flächennutzungsplan 2037 wird der Held Technologie eine Erweiterung am bisherigen Standort ermöglicht.

Um den Standort der Firma Held Technologie auch in Zukunft zu sichern und damit zugleich auch den Bestand der lokalen Arbeitsplätze hatte der Ortschaftsrat Schura bereits im Januar 2024 dem Gemeinderat Trossingen empfohlen, das an das bestehende Firmengelände angrenzende Flurstück 504 als gewerbliche Erweiterungsfläche in den Flächennutzungsplan 2037 aufzunehmen.

 

In der September-Sitzung 2025 wurde vom Leiter der Baurechtsbehörde, Jochen Schweizer, der Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Held“ vorgestellt. Ortschaftsrat Ingo Hohner hatte Bedenken, ob die Bezeichnung „Gewerbegebiet“ ausreichend sei, oder ob es als „Industriegebiet“ ausgewiesen werden müsse. Dies sei aber so in Gesprächen mit den Planern und der Geschäftsleitung der Firma Held besprochen worden, betonte der Ortsvorsteher und Jochen Schweizer ergänzte „es handelt sich hierbei um einen Angebots-Bebauungsplan“.

Der anwesende Till Held betonte „Die Festlegungen und Beschreibungen sind für uns ausreichend“. Es handle sich ja um keinen konkreten Bauantrag, „aber wir haben Anfragen von großen Weltfirmen, die schnell viele Maschinen benötigen und müssen auf eine Erweiterung vorbereitet sein, um schnell reagieren zu können. „Sollte es zu einem konkreten Bauantrag kommen, muss immer der Einzelfall betrachtet werden“, betonte Jochen Schweizer auf Nachfrage von Ortschaftsrat Jürgen Haller, ob im Gewerbegebiet Held auch eine Galvanik angesiedelt werden dürfe.

Der Ortschaftsrat beschloss einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für das Gewerbegebiet Held zu fassen und das gesamte weitere Bebauungsplanverfahren durchzuführen. „Im November wird das offizielle Verfahren starten“, sagt Jochen Schweizer abschließend.

Das Bebauungsplanverfahren wird im Parallelverfahren mit der Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung durchgeführt. Da im Zuge des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Held“ auch die Errichtung einer weiteren Betriebs Zu-und Ausfahrt, die zugleich Feuerwehrzufahrt ist, auf der Westseite des Firmenareals vorgesehen ist, hat dies eine Änderung des Investitionsplanes 2026 zur Folge.

Der Ortschaftsrat hatte am 26. Mai 2025 für das Jahr 2026 beschlossen, den Feldweg, der parallel zur K 5917 zwischen dem bisherigen Ortsende in Richtung Weigheim bis zum Hof Schöndienst verläuft, als befestigten Radweg ausbauen zu lassen.

Aufgrund des nun beschlossenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Held“ , das direkt mit dem geplanten Vorhaben zum Ausbau des Feldweges zum Radweg tangiert, lässt sich dieses Vorhaben vorerst nicht realisieren. Der Beschluss wurde einstimmig aufgehoben.

Der Ortschaftsrat sprach sich aber dafür aus, dass für die geplante weitere Zu- und Abfahrt zum Betriebsgelände bei der Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf Verlegung der Ortsrandgrenze in Richtung Weigheim gestellt wird.