Der Satzungsbeschluss für die 3. Erweiterung des Gewerbegebiets „Ob Heckenwald“ soll nun in der nächsten Ratssitzung gefasst werden. Foto: Herzog

Der Satzungsbeschluss für die dritte Erweiterung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Ob Heckenwald" muss noch warten. Das hindert Interessenten jedoch nicht daran, einen Bauantrag bei der Gemeinde einzureichen.

Eschbronn-Locherhof - In der Eschbronner Gemeinderatssitzung am Dienstag erinnerte Bürgermeister Franz Moser an die bisher erfolgten Verfahrensschritte. Nach dem Aufstellungsbeschluss im April vorigen Jahres und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde im Dezember 2021 über das Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen beraten und ein Entwurf festgestellt.

Dieser wurde erneut auf die Dauer von sechs Wochen offen ausgelegt. Laut des Bürgermeisters gab es seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Vorhaben im Ortsteil Locherhof, aber von Behörden. Es müsse ein umfangreicher arten- und naturschutzrechtlicher Ausgleich erbracht werden. Unter anderem müsse als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Offenland in geeigneter Lage eine Feldhecke für den Lebensraumverlust der Goldammer gepflanzt und eine vogelfreundliche Bauweise umgesetzt werden.

Beschluss verschoben

Die Eingriffe in Natur und Landschaft könnten nicht vollständig im Plangebiet ausgeglichen werden, weshalb planexterne Maßnahmen erforderlich seien, hieß es in der Stellungnahme. Die vorgesehenen Maßnahmen müssten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts abgestimmt und mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag gesichert werden. Das Oberflächenwasser werde separat abgeleitet und in einer Retention gesammelt. Von dort fließe es verzögert in die Landschaft.

"Aus unserer Sicht verhindert der ökologische Ausgleich heute einen Satzungsbeschluss, den werden wir erst in der nächsten Sitzung fassen können", schilderte der Bürgermeister. Rat Christoph Meyer-Sander kritisierte, dass die Anzahl der von der Behörde empfohlenen Begehungen vor Ort (fünf bis acht) für eine Brutvogel-Kartierung mit drei Terminen deutlich unterschritten worden sei und eine erneute Kartierung nicht erfolge.

"Warum eigentlich? Es war doch genügend Zeit vorhanden. Ich habe das Gefühl, dass das Baugebiet unterschätzt wird. Es muss auch der naheliegende Wald berücksichtigt werden, in dem zahlreiche Singvögel heimisch sind. Es heißt dann immer der Abwägung wird entsprochen", tadelte Meyer-Sander. Ebenso argumentierte er, dass über die Ein- und Ausfahrt ins Gewerbegebiet zu wenig diskutiert werde. Hier handle es sich um eine unübersichtliche Stelle, die Gefahren berge. Darüber müsse nochmals geredet werden, forderte Meyer-Sander.

Rainer Scheck wollte wissen, ob ein späterer Satzungsbeschluss Auswirkungen auf Bauinteressenten habe. Dies verneinte der Bürgermeister. "Wir sind schon weit fortgeschritten im Verfahren. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die das Gebiet infrage stellen. Wir sind auf dem Stand, dass wir einen Bauantrag genehmigen könnten. Es fehlt allerdings noch die Herstellung der Erschließungsstraße", erläuterte Moser und sicherte Meyer-Sander zu, dessen Bedenken ernst zu nehmen. Der Geltungsbereich der dritten Erweiterung des einzigen Gewerbegebiets der Gemeinde umfasst eine Fläche von rund 5,3 Hektar.