Auf einem Teil der Wiesen- und Ackerflächen südlich des bestehenden Gewerbegebiets Seeäcker werden in Oberhaugstett neue Gewerbeflächen entstehen. Dafür wird das Gelände aufgeschüttet. Foto: Ralf Recklies

Die Erweiterung des Gewerbegebiets Seeäcker bringt für Neubulach eine grundsätzliche Änderung der Nutzung mit sich. Das hat einen besonderen Grund.

Es wird zwar noch einige Zeit vergehen, bis die zweite Erweiterung des Gewerbegebiets Seeäcker im Ortsteil Oberhaugstett der Stadt Neubulach an der Landesstraße 348 umgesetzt werden kann.

 

Mit dem jetzt vom Gemeinderat gefassten Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange ist aber ein wichtiger Schritt gemacht worden, um das bestehende Gewerbegebiet in südlicher Richtung erweitern zu können.

Das derzeit 7,9 Hektar große Gewerbegebiet soll in südlicher Richtung um 6,8 Hektar auf dann rund 12,7 Hektar vergrößert werden.

Schließlich, da sind sich Verwaltung und Gemeinderat einig, gibt es in Neubulach weiterhin eine große Nachfrage nach Gewerbeflächen.

Klare Verhältnisse

Dass im Zuge der Erweiterungsplanung auch die bestehenden Flächen noch einmal überplant wurden, hat einen einfachen Grund. Die Stadt Neubulach will verhindern, dass auf den Gewerbeflächen Betriebswohnungen entstehen.

Da man bei der Ausweisung des Gewerbegebiets Seeäcker ursprünglich den Bau von Betriebswohnungen nicht ausgeschlossen hatte, will man nun für das gesamte Gewerbegebiet klare Verhältnisse schaffen.

Laut dem stellvertretenden Bürgermeister Lars Dannenmann, der die jüngste Sitzung geleitet hat, ist diese Änderung problemlos machbar, „da es bislang ja keine Betriebswohnungen im Seeäcker gibt“.

Fläche mit Erde von der Erddeponie auffüllen

Bereits im Sommer 2024 hatte ein sogenannter Scoping-Termin im Calwer Landratsamt mit Fachabteilungen, Planungsbüro, Erschließungsträger sowie der Neubulacher Stadtverwaltung stattgefunden. Bei diesem waren erste Anregungen für die Umsetzung der Erweiterung diskutiert und anschließend in die Planungen aufgenommen worden. Im November 2024 war dann die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Seeäcker – 2. Änderung und Erweiterung“ im Regelverfahren beschlossen worden.

Bei der jüngsten Sitzung stellte nun Nadine Lindenschmitt vom Karlsruher Planungsbüro Schöffler den aktuellen Planungsstand vor. Angesichts des abfallenden Geländes ist demnach geplant, die Fläche mit Erde von der Erddeponie aufzufüllen und entsprechend zu verdichten.

Umweltprüfung nötig

Das Gelände werde mit einem Gefälle von zwei bis drei Prozent angelegt, in südlicher Richtung wird es am Ende eine rund sechs Meter hohe Böschung geben. Die Erschließung der Erweiterung soll über die beiden bereits bestehenden Stichstraßen erfolgen, die U-förmig miteinander verbunden werden.

Da sich das Gebiet im Außenbereich befinde und die Bauleitplanung im Regelverfahren erfolge, sei auch eine Umweltprüfung nötig. Während der westliche Bereich der geplanten Erweiterungsfläche bereits im Flächennutzungsplan (FNP) enthalten ist, ist der östliche Bereich – mit weiteren Änderungsflächen in Neubulach – in die aktuell laufende fünfte Änderung des FNP des Gemeindeverwaltungsverbandes Teinachtal einbezogen worden.

Für einiges Schmunzeln sorgte in den Reihen des Gemeinderats bei der Planungsvorstellung durch Nadine Lindenschmitt die Erläuterung, dass Teile des bestehenden Bebauungsplans zeichnerisch und farblich neu gestaltet werden mussten.

Laut der aktuell gültigen Planzeichenverordnung, so erklärte sie, seien beispielsweise „blau dargestellte Gewerbegebiete auf Plänen nicht mehr zulässig“.

Ebenso dürfe es auf den Plänen keine weißen Flächen mehr geben, da die europäischen Vorgaben dies nicht mehr zuließen.