Vor allem wegen der Firmengruppe Simon wird der Bebauungsplan des Gewerbegebiets "Käppelesacker I und II" ein weiteres Mal geändert. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Naturschutzbehörde hat Forderungen in Sachen Gewerbegebiet "Käppelesacker I und II"

Die Naturschutzbehörde hat einige Forderungen für den Bebauungsplan des Gewerbegebiets "Käppelesacker I und II". Bis zu den Sommerferien soll der Satzungsbeschluss aber fertig sein.

Aichhalden. Nur noch eine Hürde – die zweite Offenlage – muss der Bebauungsplan des Gewerbegebiets "Käppelesacker I und II – zweite Änderung" bis zum Satzungsbeschluss nehmen. Er soll noch vor den Sommerferien erfolgen.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erinnerte Bürgermeister Michael Lehrer an den Aufstellungsbeschluss vom Januar, in dem der bisherige Bebauungsplan teilweise in ein Sondergebiet und die Art der baulichen Nutzung geändert wurden (wir berichteten). Anlass waren Rechtsänderungen, wonach die Hartmetallproduktion jetzt dem Störfallrecht unterliegt. Dies betrifft vor allem die Firmengruppe Simon. Sie verarbeitet unter anderem Kobalt. Außerdem hat sich das Unternehmen in den Jahren zu einem industriellen Produktionsbetrieb weiterentwickelt.

Der derzeitige gültige Bebauungsplan weist nur ein Gewerbegebiet aus. Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben. "Es war nichts Dramatisches dabei", war Lehrer zufrieden. Das daraus gefertigte Abwägungsprotokoll erläuterte Planer Sebastian Rolfes vom Ingenieurbüro Gfrörer. Demzufolge weist der Zweckverband Wasserversorgung Kleine Kinzig darauf hin, dass im Bereich der geplanten Retention eine Fernwasserleitung mit Steuerkabel und Schacht verläuft, deren Sicherheit gewährleistet bleiben müsse.

Die Stadtwerke Schramberg erwähnen eine 2015 gebaute Gashochdruckleitung, die die Mulde ebenfalls tangiere. Der Bau dieser Retentionsmulde zur Zurückhaltung des Oberflächenwassers, so Rolfes, hänge von der weiteren Werksentwicklung der Simon-Group ab und sei deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Dem Anliegen der Stadtwerke, das neue Leitungsrecht in den Bebauungsplan aufzunehmen und das alte zu löschen, werde gefolgt.

Nistkästen kommen, alter Apfelbaum bleibt

Die Naturschutzbehörde widersprach der Feststellung im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, wonach Fledermäuse an Störungen durch Lärm und Außenbeleuchtung weitestgehend gewöhnt seien. Die Anzahl der Spezies habe vermutlich abgenommen, da früher vorhandene Quartiere verschwunden und nicht ersetzt worden seien. Die Behörde forderte deshalb, im Erweiterungsgebiet entweder auf eine Beleuchtung zu verzichten oder die nächtliche Beleuchtung nur im Bedarfsfall zu aktivieren. Außerdem stellte sie im Plangebiet mehrere Brutpaare des Feldsperlings fest. Um eine Verschlechterung des Nistplatzangebots zu verhindern, sind drei Nistkästen an geeigneten Stellen im Plangebiet aufzuhängen. Bei einer Begehung entdeckten Vertreter der Naturschutzbehörde einen krummwüchsigen, kleinen Apfelbaum am nordöstlichen Ende des Geltungsbereichs, der als Lebensstätte für eine Ameisenart genutzt wird. Dieser muss erhalten bleiben, verlangte die Naturschutzbehörde.

Den Forderungen nach Nistkästen und dem Erhalt des Apfelbaums werde nachgekommen. Das Unternehmen Simon bestehe aus Sicherheits- und Arbeitsschutzgründen zwingend auf eine gute Ausleuchtung des Werksgeländes und der Parkplätze. In Bereichen, in denen es nicht erforderlich ist, sei eine zeitweise Abschaltung umsetzbar, übermittelte der Planer.

Zusammenfassend stellte der Bürgermeister fest: "Wir wollten einen Maßanzug für die Firmengruppe Simon schaffen, um deren Bestand zu sichern. Aber das Regierungspräsidium Freiburg hat uns in die Suppe gespuckt. Unser Ziel ist es, den Satzungsbeschluss bis zu Beginn der großen Ferien hinzubekommen. Da bin ich optimistisch", bekräftigte Lehrer.

Einstimmig billigte der Rat das Abwägungsprotokoll und beauftragte die Verwaltung, die Planungsunterlagen einen Monat lang im Rathaus öffentlich auszulegen und Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.