Ob es zur Einfahrt in das IG Nord an der Dautmerger Straße letztlich einen Kreisverkehr geben wird, ist bisher noch nicht klar. Das soll im weiteren Verfahren behandelt werden. Foto: Jennifer Dillmann

Der Schömberger Gemeinderat wertete die Stellungnahmen aus. Das Industriegebiet Nord wird auf den Weg gebracht.

Der Schömberger Gemeinderat befasste sich jüngst mit der Erweiterung des Industriegebiets (IG) Nord. Der Aufstellungsbeschluss dazu wurde bereits 2020 gefasst, sowohl für die nordwestliche als auch südöstliche Richtung.​

 

Nach zahlreichen Abstimmungsterminen sowohl mit den Behörden als auch den künftigen Nutzern kristallisierte sich für die Stadtverwaltung eine andere Handhabe heraus. Im südöstlichen Teil kommen unterschiedliche Bewerber unter, die kurzfristig ansiedeln möchten. Die nördliche Fläche hingegen, für die es einen großes Investor gibt, wird in einem separaten Bebauungsplanverfahren behandelt, da hier die Anforderungen komplexer sind.

Kreisverkehr bleibt außen vor

Planer André Leopold stellte dem Gremium den Bebauungsplan und die damit verbundenen Entwicklungen vor. Nach Offenlage der Pläne haben sich zwei wesentliche Änderungen ergeben. Zum Einen gehört der Schuppen, der sich unmittelbar vor dem Industriegebiet befindet, nicht mehr zum Geltungsbereich. Zum Anderen ist der ehemals vermerkte Kreisverkehr zur Einfahrt in das Gebiet von der Dautmerger Straße kommend nur noch nachrichtlich enthalten. Das Thema wird zu einem anderen Zeitpunkt erneut aufgegriffen.

„Wir haben noch keinen Entwurf, noch nichtmal einen Vorentwurf, daher macht es keinen Sinn über einen Kreisverkehr zu sprechen“, erklärte Leopold. Er konzentrierte sich am Mittwochabend auf die wesentlichen Informationen und die nächsten Planungsschritte. Ein Wendehammer am Ende des Gebiets, der Fahrzeugen die Möglichkeit zum Wenden bietet, ist allerdings vorgesehen.

Regenwasser reinigen

Die Planung des Industriegebiets unterscheidet sich offensichtlich etwa von einem Wohngebiet. Das zeigt sich mitunter darin, dass eine Retensions- und Reinigungsanlage für Regenwasser erforderlich ist. Ein 1,20 Meter großer mineralischer Sandfilter wird dies bewerkstelligen. „Das Wasser darf nicht in die Kanalisation“, so die Erklärung. „Die Ableitung erfolgt in einen Bach, da Versickerung nicht möglich ist.“

Außerdem sorgt ein großes Rückhaltebecken dafür, dass in das öffentliche Gewässer nicht wesentlich mehr Einfluss gerät als sonst. „Maximal zehn bis zwanzig Liter pro Sekunde, also ein Eimer pro Sekunde“, veranschaulichte Bürgermeister Karl-Josef Sprenger. „Das klingt viel, ist aber gar nichts.“

Einzelhandel bisher zugelassen

Wie aus der Gemeinderatssitzung hervorging, ist der Begriff „Industriegebiet“ weiter gefasst als „Gewerbegebiet“. Der Einzelhandel ist bisher in der Planung zugelassen, das Regierungspräsidium habe aber im Zuge der Offenlegung Befürchtungen angemeldet, dass sich viele kleine Händler ansammeln. Darin sehe die Verwaltung jedoch keine Gefahr. „Wir haben die Tür offen gelassen, damit ein Selbstständiger, der Eigenvertrieb machen möchte, das auch kann“, so Leopold.

In der Planung muss übrigens auch ein 80 Meter breiter Korridor freigehalten werden für den in ferner Zukunft liegenden Verlauf einer neuen Bundesstraße 27. Außerdem dürfen direkt an der Landesstraße 435 entlang keine festen Bauwerke errichtet werden, lediglich Parkplätze.

Überraschendes und Skurriles

Etwas überrascht zeigten sich Verwaltung und Planer darüber, dass in einem kleinen Bereich die Notwendigkeit eines passiven Schallschutzes besteht. Wenn also in den Gebäudeplänen Büroräume vorgesehen sind, die zur Landesstraße hin gewandt sind, dann werden Maßnahmen seitens des Gewerbetreibenden erforderlich. Dies gilt aber nicht für jedes Grundstück und auch nicht für jedes Gebäude, das im IG erbaut werden soll.

Wiederum irritiert zeigte man sich über die Rückmeldung des Naturparks Obere Donau. Demnach seien die Schutzzwecke der Einrichtung im IG nicht betroffen, aber man äußerte Zweifel am Bedarf eines solchen Industriegebiets – dabei gibt es bereits für jede geplante Fläche Interessenten.

Die Nachbarn aus Dautmergen merkten an, dass die Landesstraße nicht breit genug sei, um den Verkehr der Industrie zu tragen. „Schömberg ist nicht in der Planungshoheit der Straße, daher könnte Schömberg auch nicht ändern, selbst wenn die Stadt wollte“, so der Kommentar des Planers. Der Gemeinderat segnete den Beschluss schließlich einstimmig ab. Demzufolge wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Anhörung der Träger öffentlicher Belange bewilligt. Außerdem wurden Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften gebilligt. Im nächsten Schritt folgt die Bekanntmachung und die Beteiligung der Öffentlichkeit.