Auf dem geplanten Gewerbegebiet Am Fohrenwald sind umfangreiche Umweltprüfungen notwendig. Im Gemeinderat ist man darüber wenig erfreut. Das sind die Gründe.
Im Plangebiet Am Fohrenwald sind gemäß der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde weitere faunische Erfassungen und ein Ausnahmeantrag für gesetzlich geschützte Biotope erforderlich.
Die mit der Planung befasste Büro Faktorgrün legte nun ein Honorarangebot vor, das zum einen die Erfassung von gefährdeten Tagfaltern aus der Roten Liste und des Nachtkerzenschwärmers und zum anderen die Erstellung eines Biotop- Ausnahmeantrags für die geschützten Biotope Zwergstrauch- und Ginsterheide (2,2 Hektar), Nasswiese basenarmer Standorte (2,5 Hektar) und Rohrkolben-Röhricht (0,05 Hektar).
Umfangreiche Prüfungen
Das geplante Gewerbegebiet entsteht in Mönchweiler auf einer Fläche hinter dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma Zeyko. Durch eine teilweise Änderung des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1981 wurden umfangreiche Umweltprüfungen notwendig. Gemeinderat und Verwaltung waren über die Behandlung der Fläche nach Natur- und Umweltschutzkriterien nicht gerade erfreut.
Nach der Rodung der Fläche haben sich dort im Laufe der Zeit schutzrelevante Gebiete ausgeprägt. Deshalb muss nun – nach Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde – nochmal sorgfältig geprüft werden – auch wenn die Bebauungsplanänderung eigentlich eine umweltschonendere Ausführung beinhaltet. Hätte man, so Gemeinderat Andreas Staiger, gemäß des bestehenden Bebauungsplans die gesamte Fläche mit einer riesigen Halle versiegelt, wäre das problemlos möglich gewesen.