Bürger, die eine Schusswaffe ohne behördliche Erlaubnis besitzen, begehen eine Straftat. Foto: Maier

Zahlreiche Lahrer haben ganz legal scharfe Waffen, als Sportschützen, Jäger oder Sammler. Der KOD kontrolliert bei ihnen zuhause, ob davon eine Gefahr ausgeht.

Das deutsche Waffenrecht gilt als eines der strengsten der Welt. Privater Waffenbesitz ist stark reglementiert. Und doch besitzen 432 Lahrer eine scharfe Schusswaffe – Repetierbüchsen, Doppelflinten, halbautomatische Pistolen und Revolver. Insgesamt 1797 solcher Waffen sind in der Stadt in Privathand, ganz legal. Diese Zahl hat die Verwaltung unserer Redaktion auf Nachfrage genannt. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen.

 

Wieso dürfen so viele Lahrer Waffen besitzen?

Weil sie eine WBK haben. Eine Waffenbesitzkarte ist eine behördliche Genehmigung, in der sämtliche Waffen, die man hat, verzeichnet sein müssen. Es gibt verschiedene Arten der WBK: die grüne für Jäger und Sportschützen, die gelbe nur für Sportschützen sowie die rote für Sammler.

Die Stadt Lahr hat 424 grüne WBK, 85 gelbe und zwei rote ausgegeben, wobei einzelne Bürger auch zwei WBK haben. Als WBK-Inhaber bei der Stadt gemeldet sind 209 Sportschützen, 241 Jäger und zwei Waffensammler.

Dürfen sich Lahrer mit WBK so viele Waffen zulegen, wie sie wollen?

Laut Stadt gibt es keine gesetzlich festgelegte Grenze, wie viele Waffen Jäger besitzen dürfen, allerdings dürften sie höchstens zwei Handfeuerwaffen im Arsenal haben. Allein die Jäger besitzen in Lahr laut Verwaltung 832 Schusswaffen. Habe man den Verdacht, dass ein Jäger Waffen hortet, schreite man aber ein, heißt es aus dem Rathaus.

Auch für Sportschützen werde keine absolute Obergrenze vorgeschrieben. Allerdings dürften sie maximal zwei Waffen pro Halbjahr kaufen. Auf der gelben WBK dürften bis zu zehn Waffen eingetragen sein. Sportschützen könnten aber parallel (oder ausschließlich) auch eine grüne WBK besitzen – und dann gebe es „an sich keine Obergrenze“, so die Stadt.

Die rote WBK für Sammler ist in Lahr sehr selten – die Stadt hat lediglich zwei davon ausgestellt. Sammler müssen die Verwaltung überzeugen, dass sie Schusswaffen für eine kulturhistorisch wichtige Sammlung benötigen.

Übrigens: Eine WBK erlaubt den privaten Besitz von Schusswaffen, allerdings nicht, sie im öffentlichen Raum mit sich zu tragen. Dazu braucht es einen Großen Waffenschein, den die Behörde nur jenen ausstellt, die nachweisen können, dass sie die Waffe zum Selbstschutz benötigen.

Was muss man in Lahr tun, um eine WBK zu bekommen?

„Bei der Waffenbehörde ist ein entsprechender Antrag zu stellen“, heißt es aus dem Rathaus. Das klingt einfacher, als es ist. Denn die Antragsteller müssen eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften erfüllen. Vor allem müssen sie ihre „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ nachweisen. Dazu müssen sie nicht nur ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Ihr Okay geben müssen auch der Verfassungsschutz, das Zollkriminalamt, die polizeilichen Dienststellen an den Wohnorten der vergangenen zehn Jahre, das Landeskriminalamt sowie das Bundeskriminalamt.

Man muss nachweisen, dass man mit Waffen und Munition umgehen kann, außerdem das persönliche Bedürfnis daran, zum Beispiel als Sportschütze oder Jäger. Sportschützen müssen belegen, dass sie seit mindestens einem Jahr in einem Schützenverein aktiv sind. Jäger müssen logischerweise eine Jägerprüfung bestanden haben – und die ist alles andere als einfach.

Wer kontrolliert die Lahrer Waffensitzer?

Das Gesetz schreibt die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition vor, damit sie nicht gestohlen oder missbraucht werden können. Waffen müssen in einem Tresor verwahrt werden, der am Wohnort verankert ist. In Lahr überprüft der KOD, ob die Waffenbesitzer sich daran halten.

Die Besuche der Stadtsheriffs bei den WBK-Inhabern werden von der Waffenbehörde in Auftrag gegeben, entweder als Routinekontrolle oder aufgrund eines Verdachts, teilt die Stadt mit. Die erste sogenannte Aufbewahrungskontrolle werde noch angekündigt, alle weiteren seien Überraschungsbesuche. Etwa alle fünf Jahre können Waffenbesitzer in Lahr sich demnach auf den unangekündigten Besuch des KOD gefasst machen. Wer seine Waffen nicht ordentlich verwahrt oder aus anderen Gründen Zweifel an seiner Zuverlässigkeit erweckt, ist seine WBK los.

Gemessen an der Gesamtzahl der Waffenbesitzer in der Stadt kommt das aber nur selten vor. „Waffenbesitzkarten werden vereinzelt widerrufen“, so die Verwaltung. Und zwar in durchschnittlich zwei bis drei Fällen pro Jahr.

Wie sollen Hinterbliebene sich verhalten, deren verstorbener Angehöriger legal Waffen besessen hat?

Die Stadt rät, dieses Thema noch zu Lebzeiten des Waffeneigentümers zu regeln. Ansonsten sollte man so schnell wie möglich Kontakt mit der zuständigen Behörde – in Lahr das Ordnungsamt – aufnehmen. Dann bestehe entweder die Möglichkeit, die Waffen Berechtigten zu überlassen, eine Erben-Waffenbesitzkarte zu beantragen oder die Waffen über die Behörde vernichten zu lassen.

Darf man sich eine scharfe Schusswaffe ohne WBK zulegen?

Ja, das darf man allen Ernstes. Einschüssige Vorderladerwaffen – Originale oder Repliken – mit einem historischen Modell, das vor 1871 entwickelt wurde, kann man ohne behördliche Erlaubnis besitzen. Zum Schießen braucht es aber Schwarzpulver, für dessen Verwendung es strenge Vorschriften gibt. Das Feuern mit so seiner Waffe ist nur auf dafür zugelassenen Schießständen erlaubt. Auch diese Waffen müssen daheim in einem verschlossenen Schrank verwahrt werden.

Wie wird illegaler Waffenbesitz bestraft?

Wer eine Waffe ohne behördliche Erlaubnis hat, bekommt Riesenärger mit der Justiz. Die strafrechtlichen Konsequenzen reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Bereits das mit sich Tragen einer nicht erlaubnispflichtigen Waffe – etwa einer Schreckschusswaffe – ohne kleinen Waffenschein wird mit Bußgeldern von bis zu 10 000 Euro geahndet.