Ein Fernsehkamera ist am Freitagmorgen auf das Landgerichtsgebäude gerichtet. Hier beginnt der Prozess wegen des Schusses auf einen Zwölfjährigen. Foto: Otto

Bewaffnete Justizbeamte sichern am Freitagmorgen den Eingang zum großen Saal im Landgericht Rottweil. Der Prozess wegen des Schusses auf einen Zwölfjährigen beginnt.

Draußen vor dem Gebäude ist eine Fernsehkamera auf das Landgerichtsgebäude gerichtet. Der Fall, der ab heute hier verhandelt wird, ist außergewöhnlich – und erschütternd.

 

Ein Zwölfjähriger wurde Mitte Dezember in einem Wohnhaus in Irslingen von einer Kugel in den Kopf getroffen und schwer verletzt. Sein Leben und das seiner Familie hat sich für immer dramatisch verändert. Er lang monatelang im Krankenhaus und hat sein Augenlicht verloren.

Zuhörer kurz zugelassen

Angeklagt wegen versuchten Mordes ist ein 14-Jähriger, der den Schuss abgefeuert haben soll. Er wird durch den Hintereingang ins Gerichtsgebäude geführt, wo er in der Zelle neben Saal 201 wartet, bis die Verhandlung beginnt. Der Prozess wird aufgrund des Alters des Angeklagten nicht öffentlich verhandelt, doch zunächst sind Zuhörer für wenige Minuten zugelassen. Das liegt an der Vereidigung einer ehrenamtlichen Richterin der 1. Großen Jugendkammer.

Strenge Kontrolle am Eingang

Etliche Justizbeamte sichern Saal 201, die Eingangstür ist abgesperrt. Wer in den Zuschauerraum will, muss Handy und Taschen abgeben. Im Gerichtssaal ist die Anspannung groß. Rund 15 Verfahrensbeteiligte sind da, Anwälte, Sachverständige, die Vertreter des Opfers, das sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen hat.

Richter Karlheinz Münzer und die Kammer betreten dann den Saal, nach der Vereidigung der Richterin wird die Öffentlichkeit vor die Tür gebeten. Erst dann wird der Angeklagte hineingeführt. Er soll, so die Anklage, in seinem Zimmer, in dem der Zwölfjährige am Tatabend zu Besuch war, zwei geladene Pistolen zurechtgelegt haben, von denen er eine auf die Schläfe des Zwölfjährigen abgefeuert haben soll.

Für diesen ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen, außerdem sollen ein rechtsmedizinischer und ein jugendpsychiatrischer Sachverständiger aussagen. Es sind drei Fortsetzungstermine anberaumt. Das Urteil könnte Mitte Juli fallen.