Die Polizei durchsucht kurz nach der Tat im Dezember ein weiteres Mal den Tatort. Im Obergeschoss soll der 14-Jährige den Schuss abgefeuert haben (Archivbild). Foto: Otto

Kurz vor Prozessbeginn um den Schuss auf einen Zwölfjährigen kommen weitere Details zum Tatabend ans Licht. Die Staatsanwaltschaft geht von zwei geladenen Pistolen aus.

Es sind erschreckende Details, die nun kurz vor Beginn des Prozesses gegen den mutmaßlichen 14-jährigen Täter öffentlich werden. Dieser muss sich wegen versuchten Mordes verantworten.

 

Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Rottweil wird ab Freitag, 13. Juni, ab 9 Uhr in Saal 201 in nicht öffentlicher Hauptverhandlung das Verfahren gegen den 14-jährigen deutschen Angeklagten aus Dietingen verhandeln.

Der Angeklagte soll am 15. Dezember des vergangenen Jahres seinem 12-jährigen Freund in den Kopf geschossen haben.

Wie das Landgericht mitteilt, geht die Anklage von folgendem Sachverhalt aus: Der 14-Jährige soll, als sein zwei Jahre jüngerer Freund ihn in seinem Wohnhaus in Irslingen besuchte, zwei Pistolen fertig geladen zurechtgelegt haben.

Auf den Schläfenbereich geschossen

Als beide gemeinsam an diesem Abend im Zimmer des Angeklagten „chillten“, soll der 14-Jährige eine Pistole an sich genommen und aus kurzer Entfernung auf den Schläfenbereich seines Freundes geschossen haben. Dieser wurde schwer verletzt, überlebte, ist infolge der Verletzungen jedoch erblindet.

Wie der 14-Jährige in den Besitz zweier Pistolen und der Munition kommen konnte, ist Gegenstand separater Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die gesetzlichen Vertreter des mutmaßlichen Täters Ermittlungsverfahren wegen waffenrechtlicher Verstöße und des Tatvorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet, wie kurz nach der Tat bekannt wurde.

Urteil Mitte Juli zu erwarten

Nun sitzt der jugendliche Täter auf der Anklagebank: Die Termine zur Hauptverhandlung sind bestimmt auf: 13. Juni, 30. Juni, 1. Juli, 4. Juli und 14. Juli. Das heißt: Mitte Juli kann nach Stand der Dinge mit einem Urteil gerechnet werden.

Bislang sind laut Mitteilung des Landgerichts für den ersten Verhandlungstag drei Zeugen geladen, die Ladung weiterer Zeugen folgt. Zudem wurde eine rechtsmedizinische und ein jugendpsychiatrischer Sachverständiger geladen.

14-Jähriger in U-Haft

Der Jugendliche befindet sich in Untersuchungshaft. Der Geschädigte hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.

Über den Ausgang des nicht öffentlichen Verfahrens wird das Gericht informieren. Medienvertreter sind nicht zugelassen.